- Fast 5.000 Impfungen seit Juni 2021 in städtischer Kooperations-Kampagne
- Impfzentrum an der Gartenstraße seit 1. April 2022 geschlossen
- Alle bestehenden Regeln können Interessierte in der aktuellen Coronaschutzverordnung nachlesen.
- Weitere Maßnahmen regelt die Allgemeinverfügung des Kreis Recklinghausen.
Die Boosterimpfung ist in den kommunalen Impfstellen und bei mobilen Impfaktionen nun doch nicht für alle bereits vier Wochen nach der Zweitimpfung möglich. Dies stellt das Land in seinem neusten Erlass zum Impfgeschehen klar. Die vier Wochen gelten demnach nur für "immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort" – für alle anderen gilt als Regel, dass fünf Monate bis zur Auffrischungsimpfung vergangen sein sollen. Impfwillige, deren Impfung vier Monate zurückliegt, sollen aber auch nicht abgewiesen werden.
Quelle: Kreis Recklinghausen
Entsprechend der 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) ist für folgende Personengruppen nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter erster Auffrischungsimpfung eine zweite Auffrischungsimpfung zu ermöglichen:
1. Menschen ab dem Alter von 70 Jahren,
2. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
3. Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren und
4. Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zur Bewohnerschaft bzw. zu Patientinnen und Patienten.
Die Impfungen sollen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen erfolgen. Wenn möglich, sollte der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde.
Der Abstand zwischen erster und zweiter Auffrischungsimpfung soll für die unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Personen mindestens drei Monate betragen, für Personen gemäß Ziffer 4 mindestens sechs Monate. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Impfung der genannten Beschäftigtengruppen auch bereits nach mindestens drei Monaten erfolgen.
Für Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, sich einmal pro Woche kostenlos per Schnelltest auf das Coronavirus testen zu lassen. Wo dies im Kreisgebiet möglich ist, erfahren Interessierte auf der Homepage des Kreises Recklinghausen. Wer selbst Schnelltests anbieten möchte, kann einen Antrag auf Zulassung an die Kreisverwaltung richten.
Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet werden, müssen sich sofort in Quarantäne begeben. Das gilt auch bei positiven Schnelltests und positiven Selbsttests.
- Kreis Recklinghausen: Infos zum Coronavirus
- Kreis Recklinghausen: Aktuelle Zahlen, Statistik und Diagramme
- Teststellen im Kreis Recklinghausen
- Corona-Infos vom Land Nordrhein-Westfalen
- Corona-Infos vom Bundesgesundheitsministerium
- Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt
- Corona-Warn-App
- Warn-App NINA
- Impfpass-App
- Chekko-App
Schreiben Sie uns eine E-Mail an gemeinsam-stark@. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. herten.de
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache veröffentlicht.
Mehrsprachige Informationen / Multilingual information
www.land.nrw/corona-multilingual
handbookgermany.de/de/live/coronavirus
Offizielle Informationen der Bundesregierung
Bitte nutzen Sie für Fragen zur aktuellen Situation nicht die Notrufnummern!
Kreis Recklinghausen
Infotelefon: 02361 532626
(Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr)
www.kreis-re.de/corona
Landesregierung
Infotelefon: 0211 91191001
(Mo-Fr 8-16 Uhr, Fr 8-18 Uhr)
www.land.nrw/corona
Bundesgesundheitsministerium
Infotelefon: 030 346465100
(Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr)
www.bundesgesundheitsministerium.de