Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist z.B. Bestandteil der gewerblichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann. Der Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers oder der Firmenstandort muss daher Herten sein.

Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann formlos, ggf. auch telefonisch gestellt werden. Anschließend wird die Bescheinigung zu Ihnen nach Hause oder direkt zur anfordernden Behörde gesandt.

In dringenden Fällen können Sie auch zu uns kommen und - nach Vorlage des Personalausweises - die Bescheinigung sofort mitnehmen.

Gebühren

keine

Ihre Ansprechperson

Herr Waschelewski
Telefon: 02366 303-376
Gebäude: Rathaus
Raum: 253

Lastschrifteinzug

Sparen Sie Zeit und evtl. sogar Gebühren und nehmen Sie am Lastschriftverfahren teil.