Ehe- und Altersjubiläen

Bürgerinnen und Bürger Hertens erhalten zu besonderen Ehe- und Altersjubiläen ein kleines Geschenk der Stadt. Übergeben wird dieses – falls gewünscht – vom Bürgermeister oder einem seiner Stellvertreter.

Altersjubiläen

Zur Vollendung des 90., 95. und 100. Lebensjahres sowie ab dem 100. Geburtstag bei jedem weiteren Lebensjahr wird ein Blumenstrauß überreicht.

Das Bürgermeisterbüro kontaktiert rechtzeitig vor dem Geburtstag den Jubilar oder dessen Angehörige.

Ehejubiläen

In Herten lebende Ehepaare erhalten anlässlich der Goldenen-, Diamantenen-, Eisernen-, Gnaden- und Kronjuwelenhochzeit einen Blumenstrauß.

Wichtig: Ehejubiläen müssen von den Jubilaren oder deren Angehörigen mindestens sechs Wochen vor dem Jubiläum im Bürgermeisterbüro angemeldet werden.

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