H2 Klimaschutznetzwerk

Um die im Klimaschutzgesetz verankerte Klimaneutralität im Jahre 2045 zu erreichen, ist es notwendig, dass alle Bereiche und Sektoren von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien umrüsten. Dem Einsatz von grünem Wasserstoff kommt dabei vor allem in der Industrie eine Schlüsselrolle zu. Dafür hat sich der RVR mit den Verbandskommunen zu einem Klimaschutznetzwerk zusammen geschlossen, das den Fokus auf grünen Wasserstoff legt. Die Stadt Herten ist Ende des Jahres 2022 dem H2 Klimaschutznetzwerk beigetreten.

Für die Koordination des Netzwerkes wurde ein Förderantrag im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gestellt. Den Eigenmittelanteil wird der Regionalverband Ruhr (RVR) beisteuern. Der RVR übernimmt das Netzwerkmanagement.

Das Netzwerk soll den interkommunalen Austausch über aktuelle Entwicklungen zu Wasserstoff-Themen in der Metropole Ruhr fördern, um gemeinsame infrastrukturelle Voraussetzungen schaffen zu können. Außerdem wird ein IT-Tool für alle Netzwerkpartner eingerichtet, mit dem die bereits erreichte Treibhausgasminderung sichtbar gemacht und geplante Minderungsstrategien simuliert werden können. Darüber hinaus ist eine Beratung der Kommunen zum Einsatz von grünem Wasserstoff geplant.

Die Netzwerkphase für ein Klimaschutznetzwerk mit Fokus auf grünem Wasserstoff im Regionalverband Ruhr trägt das Förderkennzeichen 67K20544. Der Bewilligungszeitraum für die Förderung läuft von September 2022 bis August 2025.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert, fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen

Kommunalrichtlinie

Ihre Ansprechperson