Lastenradförderung für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Verbände

Im Rahmen des Hertener Klimakonzepts, einem gemeinschaftlichen Projekt von Stadt und Hertener Stadtwerken, fördert die Stadt Herten ab dem 01. März 2024 erneut die Beschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern.

Ziel der Zuwendung ist es, den Radverkehr innerhalb der Stadt Herten zu unterstützen und eine attraktive Alternative zum Pkw zu schaffen. Durch den Ersatz von Autofahrten durch Radfahrten beispielsweise zum Einkaufen oder Personentransport wird ein lokaler Beitrag zum Klimaschutz durch Verringerung von Treibhausgasemissionen geleistet. Im Jahr 2023 konnten bereits 13 E-Lastenfahrräder und 15 Fahrradanhänger gefördert werden.

Was wird gefördert?

  • Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Dabei gilt:
    • Die Lastenfahrräder müssen werksneu und serienmäßig hergestellt sein.
    • Die Lastenfahrräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind.
    • Die Lastenfahrräder müssen
      • über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen oder
      • eine Nutzlast (= zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs = Ladung + fahrende Person) von mindestens 150 kg transportieren können oder
      • eine Zuladung von mindestens 50 kg haben.

    • Diese Lastenfahrräder können über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen.

  • Fahrradanhänger zum Transport von Gütern/Personen. Dabei gilt:
    • Die Fahrradanhänger müssen werksneu, standardisiert und serienmäßig hergestellt sein.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

  • Privatpersonen mit Erstwohnsitz in der Stadt Herten
  • Eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände (Eintrag im Hertener Vereinsregister oder mit Niederlassung in Herten)

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuschusshöhe beträgt für alle Antragstellenden 35% des Anschaffungspreises (inkl. MwSt.).

Es gelten die folgenden Höchstgrenzen:

  • 1400,- € für Lastenfahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung
  • 700,- € für Lastenfahrräder ohne elektrische Antriebsunterstützung
  • 250,- € für Lasten-/Kinderfahrradanhänger

Sonderfall Gemeinsame Nutzung:

Beantragen mindestens zwei Haushalte ein Lastenfahrrad und/oder einen Fahrradanhänger zur gemeinsamen Nutzung, wird ein pauschaler Bonus in Höhe von 10% der jeweils gültigen Förderhöchstgrenze gewährt. Dabei gilt die zusätzliche Förderbedingung, dass die Fördermittel empfangende Gemeinschaft sechs Beiträge in Wort und Bild/Video zur Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Herten erstellen muss. Die Stadt Herten behält sich eine Veröffentlichung dieser Beiträge über die eigenen Social-Media-Kanäle sowie die der Hertener Stadtwerke GmbH vor.

Es stehen insgesamt 30.000 € zur Verfügung. Es ist mit einer starken Nachfrage und einem schnellen Ausschöpfen der Fördermittel zu rechnen.

Welche Förderbedingungen gibt es?

  • Das Lastenfahrrad und/oder der Fahrradanhänger darf/dürfen noch nicht beschafft worden sein und darf/dürfen erst nach Bewilligung des Förderantrags beschafft werden.
  • Das geförderte Lastenfahrrad/der geförderte Fahrradanhänger darf nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.
  • Pro Antragsteller*in kann innerhalb eines 36-monatigen Eigennutzungszeitraums nur ein Lastenfahrrad und ein Fahrradanhänger gefördert werden.
  • Der*die Empfänger*in der Fördermittel ist einverstanden, dass ein Foto des Lastenfahrrades und/oder des Fahrradanhängers im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf der Internetseite der Stadt Herten und der Hertener Stadtwerke GmbH sowie auf deren Social-Media-Kanälen als umgesetzte Fördermaßnahme veröffentlicht wird.

Was benötige ich für den Antrag?

  • Privatpersonen/Gemeinschaften:

Wohnortnachweis mittels Personalausweiskopie aller antragstellenden Personen

Zur Identifizierung nicht benötigte Ausweisdaten können und sollen geschwärzt werden. Das gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer sowie die Seriennummer.

  • Eingetragene Vereine:

Aktueller Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer

  • Verbände:

Schriftliche Bestätigung des gemeinnützigen Engagements

Diese Bestätigung kann von der Kommunalverwaltung oder von Personen, die von den Verbandsangeboten profitieren/wissen (z.B. Pfarrer*in) ausgestellt werden.

Wie läuft das Verfahren?

Schritt 1: Förderantrag > Sie stellen einen Förderantrag unter Verwendung des Formblatts (siehe Download-Bereich) und fügen alle nötigen Unterlagen bei (siehe „Was benötige ich für den Antrag?“).

Schritt 2: Zuwendungsbescheid > Das Stadtentwicklungsamt stellt Ihnen nach erfolgreicher Prüfung des Antrags einen Zuwendungsbescheid aus.

Schritt 3: Kauf Lastenfahrrad / Anhänger > Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kaufen innerhalb von sechs Wochen Sie das Lastenfahrrad / den Anhänger.

Schritt 4: Bestellnachweis > Der Bestellvorgang ist dem Stadtentwicklungsamt innerhalb dieser sechswöchigen Frist schriftlich nachzuweisen. Andernfalls erlischt die Förderzusage durch den Zuwendungsbescheid und die Fördermittel werden anderweitig vergeben.

Schritt 5: Leistungsnachweis > Innerhalb von sieben Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheides sind alle laut Förderrichtlinie erforderlichen Kaufnachweise einzureichen.

Schritt 6: Auszahlung der Förderung > Das Stadtentwicklungsamt prüft die erbrachten Nachweise, berechnet die tatsächliche Förderhöhe, erteilt einen Zuwendungsbescheid und weist die Zahlung der Fördermittel an.

Die Förderung erfolgt unter Verwendung der Finanzmittel auf Basis des „Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“ des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 19. Oktober 2022, der sogenannten „Billigkeitsrichtlinie“.

Ihre Ansprechperson

Frau Mittelstaedt
Telefon: 02366 303-385
Gebäude: Rathaus
Raum: 353