Ein Handwerkerparkausweis ist der Beleg für eine (eingeschränkte) Ausnahmegenehmigung zum Parken nach §46 I StVO. Seit dem 1.7.2017 kann in Nordrhein-Westfalen ausschließlich der landeseinheitliche Handwerkerparkausweis (Modell NRW) beantragt werden. Ausweise, die vor diesem Zeitraum ausgestellt wurden, bleiben bis zum angegebenen Datum gültig (längstens 30.06.2018).
Geltungsbereich
Je nach Antragstellung und Genehmigung gilt der Handwerkerparkausweis (Modell NRW) in folgenden Bereichen:
- nur im Regierungsbezirk Münster,
- in einem oder mehreren weiteren NRW-Regierungsbezirk/en,
- bei Bedarf in allen fünf NRW-Regierungsbezirken (= landesweit).
Parkberechtigung
Der Handwerkerparkausweis NRW im Kreis Recklinghausen berechtigt zum Parken unter Beachtung der erteilten Auflagen und Hinweise:
- im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286/290 StVO),
- an Parkuhren und an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
- auf Anwohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit Zusatz).
Auflagen & Hinweise
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für das - mit Firmenaufschrift versehene und eingetragene -Service- und Werkstattfahrzeug oder das eingetragene Ersatzfahrzeug. Der originale Parkausweis ist mit der Vorderseite gut sichtbar von innen an der Windschutzscheibe anzubringen bzw. auszulegen.
Mitzuführen ist außerdem der Genehmigungsbescheid im Original. Dieser muss bei Kontrollen zur Prüfung vorgezeigt werden.
Die Ausnahmegenehmigung darf nur im Rahmen von Reparatur- bzw. Montagearbeiten in Anspruch genommen werden und nur dann, wenn in zumutbarer Entfernung keine anderen Parkplätze vorhanden sind.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht für das Parken am Betriebssitz.
Antrag stellen
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Antragsformular des Ordnungsamtes
- Gewerbeanmeldung
- Handwerkskarte (falls vorhanden, sonst Mitgliedsbescheinigung IHK)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- aktuelle Bilder des Fahrzeugs mit gut sichtbarem Kennzeichen, Firmenaufschrift, Material- und Werkzeugraum inklusive vorhandener An- und Einbauten.
Sollte Ihr Fahrzeug nicht zweifelsfrei erkennbar die Anforderungen erfüllen, nehmen Sie bitte Kontakt zum Ordnungsamt auf. So können Sie wichtige Details vor der Antragstellung klären.
Gebühren
Die Gebühren sind je nach Geltungsbereich wie folgt gestaffelt:
- für den Regierungsbezirk Münster: 90 € pro Fahrzeug und Jahr (365 Tage)
- für jeden weiteren Regierungsbezirk: je 50 €
- für ganz NRW: 290 €
Weitere Informationen
Weitergehende Informationen zum Handwerkerparkausweis Modell NRW finden Sie auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen.