Der Wohnberechtigungsschein ist eine einkommensabhängige Bescheinigung, die für die Anmietung öffentlich geförderter Wohnungen erforderlich ist.
Eine Sozial- oder zweckgebundene Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) angemietet werden. Die Erteilung ist von den Einkünften aller im Haushalt lebenden Personen abhängig. Aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen bei der Berechnung des Einkommens ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll.
Notwendige Unterlagen
- Antrag
- entsprechende Nachweise (abhängig von den Haushaltsmitgliedern und der Art der Einkünfte / nähere Angaben siehe Antragsformular)
Öffnungszeiten:
Montag: 8 - 14.00 Uhr
Dienstag und Freitag: 8 - 12.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 -17.30 Uhr