Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist eine einkommensabhängige Bescheinigung, die für die Anmietung öffentlich geförderter Wohnungen erforderlich ist.

Eine Sozial- oder zweckgebundene Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) angemietet werden. Die Erteilung ist von den Einkünften aller im Haushalt lebenden Personen abhängig. Aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen bei der Berechnung des Einkommens ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag
  • entsprechende Nachweise (abhängig von den Haushaltsmitgliedern und der Art der Einkünfte / nähere Angaben siehe Antragsformular)

 

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 14.00 Uhr

Dienstag und Freitag: 8 - 12.30 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 -17.30 Uhr   

Ihre Ansprechperson

Frau Dodt
Telefon: 02366 303-278
Gebäude: Rathaus
Raum: UG032