Fundsachenannahme
Entgegennahme von Fundsachen und Aufnahme der Fundanzeigen
Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich beim Bürgerbüro anzuzeigen.
Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen. Sofern der Wert der Fundsache geringer als 10 Euro ist, bedarf es keiner Fundanzeige.
Die Fundsache wird bis zu sechs Monate aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Wird die Fundsache innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung nicht abgeholt, wird sie in der Regel versteigert. Die Versteigerung findet einmal pro Jahr statt.
Besonderheiten
- Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen. Er kann - bei Nichtabholung durch den Eigentümer - selbst das Eigentum an der Sache erwerben.
- Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. (Bei Geldwerten bis 500 Euro 5 %, über 500 Euro 5 % + 3 % vom Mehrwert.)
- Der Finder kann den Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.
Gebühren
Ausstellung einer Verlustbescheinigung: 5 Euro
Fundsachenausgabe
Entgegennahme von Verlustanzeigen und Ausgabe von Fundsachen
Wenn sich der Eigentümer beim Fundbüro meldet, wird eine Verlustanzeige aufgenommen (mündlich zur Niederschrift).
Dabei sind folgende Informationen wichtig
- Benennung des Gegenstandes
- besondere Kennzeichen
- Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit)
- vermeintlicher Ort des Verlustes
Rechte des Finders, die dieser in Anspruch nehmen kann
- Recht auf Ersatz der Aufwendungen, d.h. Fahrtkosten, Telefonkosten usw.
- Recht auf Zurückbehaltung der Fundsache, d.h. er kann darauf bestehen, dass die Fundsache in seinem Besitz verbleibt und der Verlierer die Sache bei ihm selbst abholt.
- Recht auf Erwerb des Eigentums an der Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, wenn sich der Verlierer nicht gemeldet hat.
Recht auf Finderlohn
bis 500 Euro Wert: 5 %, über 500 Euro: vom Mehrwert 3 %.
Aufbewahrungsfristen
Die Fundsachen werden mindestens 6 Monate aufbewahrt; wenn sie zur Versteigerung gelangen, ggf. bis zur nächsten Versteigerung. Den Erlös einer Versteigerung erhält die Stadt Herten.
Gebühren
Verlustbescheinigungen: 5 Euro
Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Kontakt und Öffnungszeiten