Die Stadt Herten setzt sich aktiv dafür ein, Korruption präventiv entgegenzuwirken. Hinweise auf möglicherweise korruptes Verhalten innerhalb der Stadtverwaltung werden konsequent nachgegangen und sanktioniert. Als maßgebliche Straftatbestände der Korruption gelten im öffentlichen Dienst laut Strafgesetzbuch die Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Bestechlichkeit (§ 332 StGB), Vorteilsgewährung §§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB).
Korruption, untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und in die Funktionstüchtigkeit seiner Einrichtungen.
Interne Meldestelle für Hinweisgebende
Die Stadt Herten hat eine interne Meldestelle für Hinweisgebende eingerichtet. Sie richtet sich an alle Mitarbeitende der Stadt Herten und alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Stadt Herten Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben.
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Mitarbeitende der Stadt Herten oder ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen nicht im Interesse der Stadt oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie das melden. Die Schwerpunkte der Internen Meldestelle für Hinweisgebende sind Korruption und Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln (Compliance-Verstöße) sowie Verstöße nach der „EU-Whistleblowing-Richtlinie“.
Meldungen können Sie bei der Internen Meldestelle für Hinweisgebende der Stadt Herten abgeben per E-Mail, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch.
Kontakt zur internen Meldestelle für Hinweisgebende:
- Per E-Mail:
E-Mail-Adresse: korruptionsschutz@ herten.de
Postweg:
Vertraulich
Stadt Herten
Kennwort: „Interne Meldestelle“
45697 Herten
Per Einwurf in den Briefkasten der Stadtverwaltung
oder auf Wunsch auch gerne
in persönlicher Besprechung.
Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich. Eine Meldung kann jedoch auch ohne Angabe der persönlichen Daten erfolgen. Die Angaben werden streng vertraulich behandelt. Oberstes Gebot der Internen Meldestelle ist Ihr Schutz als Hinweisgebende.
Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ihre Meldung nehmen wir auf, bearbeiten sie oder holen Einkünfte bei der hierfür zuständigen Stelle ein.
Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebende Person, zum Beispiel zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot.
Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Bitte beachten Sie, dass die Interne Meldestelle für Hinweisgebende nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist! Bei akuter Gefahrensituation oder anderen Situationen, die ein sofortiges Tätigwerden erfordern, wenden Sie sich bitte umgehend an die allgemeinen Notrufdienste.
Die Bearbeitung der Meldungen durch Interne Meldestelle für Hinweisgebende erfolgt während der regulären Dienstzeiten.
Die Interne Meldestelle für Hinweisgebende der Stadtverwaltung Herten wurde auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie oder Whistleblower-RL (WBRL), Richtlinie (EU) 2019/1937 eingerichtet.
Veröffentlichung der Angaben gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG) regelt unter anderem Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder, der Ortsvorsteher und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger über Mitgliedschaften in verschiedensten Gremien, Nebentätigkeiten etc.
Nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW werden die Mitglieder des Rates, Mitglieder der Bezirksvertretung sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger gem. § 58 Gemeindeordnung verpflichtet, schriftlich Auskunft über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
- zu geben.
Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 16.03.2005 zugestimmt, dass die schriftlichen Auskünfte im Internet auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden.
Alle Daten in der Tabelle beruhen auf den Angaben der Mandatsträger. Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei dem bzw. der Meldepflichtigen.
Unter "Download" finden Sie die erteilten Auskünfte als PDF-Datei.
Unter folgendem Link finden Sie das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW:
recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820131014143952768
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