Verpflichtungserklärung

Ein Besuchsaufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist in einem Zeitraum von bis zu 3 Monaten möglich. Soweit es sich um einen visapflichtigen Staat handelt, wird das Besuchsvisum von der Deutschen Botschaft im Heimatland als sog. "Schengen-Visum" (der Aufenthalt ist in den Vertragsstaaten möglich!) erteilt. Hierfür ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung eines Gastgebers aus der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Diese kann gegenüber der Ausländerbehörde am Wohnsitz des Gastgebers von diesem abgegeben werden.

Eine Verlängerung des von der Botschaft ausgestellten Visums ist im Bundesgebiet nur möglich, wenn eine wichtiger -bei Antragstellung im Ausland nicht gegebener- Grund für einen weiteren Aufenthalt vorliegt. Die Gesamtdauer von 90 Tagen Aufenthalt kann hierbei nicht überschritten werden.

Ein Besuchsvisum ist nicht für einen Daueraufenthalt wie z.B. eine Familienzusammenführung vorgesehen!

Die Entscheidung über den Visaantrag ist ausschließlich Aufgabe der Deutschen Botschaft im Heimatland.

Notwendige Unterlagen

Bringen Sie bei Ihrem Besuch bitte das vollständig ausgefüllte Datenblatt sowie die dort genannten Unterlagen mit. Eine Zusammenstellung und weitere Informationen finden Sie am Ende der Seite. 

Gebühren

29 Euro

Ihre Ansprechpersonen

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Tel. 02366 303-533
ABH@remove-this.herten.de
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Raum: 21 (EG)

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