Stadtwappen und Logo

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Verwendung des Stadtwappens und des Stadtlogos.

Verwendung des Stadtwappens

Die Führung des Stadtwappens ist ausschließlich der Stadt Herten vorbehalten. Das Stadtwappen ist als Hoheitszeichen gesetzlich geschützt. Es wird ausschließlich wie folgt dargestellt:

  • Stadtwappen Stadt Herten in Farbe
  • Stadtwappen Stadt Herten in Schwarz-Weiß

Die Verwendung durch Private und Vereine kann unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. Wenn Sie also das Stadtwappen verwenden wollen, benötigen Sie dafür eine spezielle Genehmigung der Stadtverwaltung.


Voraussetzungen

Die Genehmigung kann unter anderem dann erteilt werden, wenn

  • die Antragstellerin bzw. der Antragsteller und der beabsichtigte Gebrauch das Ansehen der Stadt nicht gefährden oder schädigen und der Nutzung ein örtlicher Bezug zu Grunde liegt,
  • jeder Anschein eines amtlichen Charakters vermieden wird und eine Verwechslung mit einer städtischen Einrichtung sowie jede missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen ist,
  • das Wappen heraldisch richtig wiedergegeben wird. Es darf ausschließlich in der vorgegebenen Farbzusammenstellung oder in schwarz-weiß wiedergegeben werden. Darüber hinaus darf es nicht in andere Wappen- oder Logogestaltungen verfremdet aufgenommen werden.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserer offiziellen Richtlinie im Downloadbereich.


Antrag stellen

Die Genehmigung muss vor der beabsichtigten Verwendung des Stadtwappens durch einen schriftlichen Antrag eingeholt werden. Die Stadtverwaltung wird dann prüfen, ob eine Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens erteilt werden kann.

Der Antrag hat mindestens zu enthalten

  • Name, Anschrift, Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers,
  • die beabsichtigte Darstellung des Stadtwappens,
  • Angaben über Art, Form, Zeitraum und Anzahl der beabsichtigten Verwendung sowie
  • ein kostenloses Muster der mit dem Stadtwappen zu versehenden Publikationen bzw. Gegenstände, soweit es die Beschaffenheit oder die Eigenart des Gegenstandes zulässt und verhältnismäßig ist.

Den Antrag stellen Sie per E-Mail an

a.aberspach@remove-this.herten.de

oder per Post an

Bürgermeister der Stadt Herten
Bürgermeisteramt
Rathaus, Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten

Die Stadt Herten kann bei Bedarf weitere Angaben oder Unterlagen anfordern. Die Genehmigung erfolgt in Einzelfallentscheidung, wird nach freiem Ermessen und auf jederzeitigen entschädigungslosen Widerruf schriftlich erteilt. Sie gilt nur für das angegebene Projekt zweck- bzw. produktgebunden und ist zeitlich befristet. Die Verwendung ist kostenfrei. Bei Widerruf ist die weitere Verwendung des Stadtwappens zu unterlassen.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserer offiziellen Richtlinie im Downloadbereich.

Verwendung des Logos

Das Stadtlogo ermöglicht die schnelle Identifikation mit der Stadt und darf ausschließlich von der Stadt Herten und ihren Einrichtungen genutzt werden. Es wird wie folgt dargestellt:

  • Logo der Stadt Herten in Farbe
  • Logo der Stadt Herten in Grau
  • Logo der Stadt Herten in Schwarz

Bei einer Kooperation mit Dritten kann das Logo genutzt werden, bedarf jedoch vorab einer Genehmigung der Stadtverwaltung. Das Logo darf in seiner Darstellung dabei nicht verfremdet werden. Eine alleinige Nutzung (ohne Kooperation mit der Stadtverwaltung) ist für Dritte nicht gestattet.


Voraussetzungen

Für die Erlaubnis zur Nutzung des Stadtlogos stellen Sie bitte eine formlose Anfrage an die Presse- und Öffentlichkeitarbeit der Stadt Herten

per E-Mail an

pressestelle@remove-this.herten.de 

oder per Post an 

Stadt Herten
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus, Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten


Die Stadt Herten kann bei Bedarf weitere Angaben oder Unterlagen anfordern. Die Genehmigung erfolgt in Einzelfallentscheidung, wird nach freiem Ermessen und auf jederzeitigen entschädigungslosen Widerruf erteilt. Sie gilt nur für das angegebene Projekt zweck- bzw. produktgebunden und ist zeitlich befristet. Die Verwendung ist kostenfrei.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Aberspach
Telefon: 02366 303-219
Gebäude: Rathaus
Raum: 107
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02366 303-180
Gebäude: Rathaus
Raum: 142/143/144

Stadtportrait

Hier finden Sie die Stadtgeschichte Hertens, Zahlen, Daten und Fakten, sowie Bildergalerien & einen virtuellen Stadtplan.