Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Verwendung des Stadtwappens und des Stadtlogos.
Die Führung des Stadtwappens ist ausschließlich der Stadt Herten vorbehalten. Das Stadtwappen ist als Hoheitszeichen gesetzlich geschützt. Es wird ausschließlich wie folgt dargestellt:
Die Verwendung durch Private und Vereine kann unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. Wenn Sie also das Stadtwappen verwenden wollen, benötigen Sie dafür eine spezielle Genehmigung der Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
Die Genehmigung kann unter anderem dann erteilt werden, wenn
- die Antragstellerin bzw. der Antragsteller und der beabsichtigte Gebrauch das Ansehen der Stadt nicht gefährden oder schädigen und der Nutzung ein örtlicher Bezug zu Grunde liegt,
- jeder Anschein eines amtlichen Charakters vermieden wird und eine Verwechslung mit einer städtischen Einrichtung sowie jede missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen ist,
- das Wappen heraldisch richtig wiedergegeben wird. Es darf ausschließlich in der vorgegebenen Farbzusammenstellung oder in schwarz-weiß wiedergegeben werden. Darüber hinaus darf es nicht in andere Wappen- oder Logogestaltungen verfremdet aufgenommen werden.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserer offiziellen Richtlinie im Downloadbereich.
Antrag stellen
Die Genehmigung muss vor der beabsichtigten Verwendung des Stadtwappens durch einen schriftlichen Antrag eingeholt werden. Die Stadtverwaltung wird dann prüfen, ob eine Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens erteilt werden kann.
Der Antrag hat mindestens zu enthalten
- Name, Anschrift, Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers,
- die beabsichtigte Darstellung des Stadtwappens,
- Angaben über Art, Form, Zeitraum und Anzahl der beabsichtigten Verwendung sowie
- ein kostenloses Muster der mit dem Stadtwappen zu versehenden Publikationen bzw. Gegenstände, soweit es die Beschaffenheit oder die Eigenart des Gegenstandes zulässt und verhältnismäßig ist.
Den Antrag stellen Sie per E-Mail an
a.aberspach@ herten.de
oder per Post an
Bürgermeister der Stadt Herten
Bürgermeisteramt
Rathaus, Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Die Stadt Herten kann bei Bedarf weitere Angaben oder Unterlagen anfordern. Die Genehmigung erfolgt in Einzelfallentscheidung, wird nach freiem Ermessen und auf jederzeitigen entschädigungslosen Widerruf schriftlich erteilt. Sie gilt nur für das angegebene Projekt zweck- bzw. produktgebunden und ist zeitlich befristet. Die Verwendung ist kostenfrei. Bei Widerruf ist die weitere Verwendung des Stadtwappens zu unterlassen.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserer offiziellen Richtlinie im Downloadbereich.
Das Stadtlogo ermöglicht die schnelle Identifikation mit der Stadt und darf ausschließlich von der Stadt Herten und ihren Einrichtungen genutzt werden. Es wird wie folgt dargestellt:
Bei einer Kooperation mit Dritten kann das Logo genutzt werden, bedarf jedoch vorab einer Genehmigung der Stadtverwaltung. Das Logo darf in seiner Darstellung dabei nicht verfremdet werden. Eine alleinige Nutzung (ohne Kooperation mit der Stadtverwaltung) ist für Dritte nicht gestattet.
Voraussetzungen
Für die Erlaubnis zur Nutzung des Stadtlogos stellen Sie bitte eine formlose Anfrage an die Presse- und Öffentlichkeitarbeit der Stadt Herten
per E-Mail an
pressestelle@ herten.de
oder per Post an
Stadt Herten
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus, Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten.
Die Stadt Herten kann bei Bedarf weitere Angaben oder Unterlagen anfordern. Die Genehmigung erfolgt in Einzelfallentscheidung, wird nach freiem Ermessen und auf jederzeitigen entschädigungslosen Widerruf erteilt. Sie gilt nur für das angegebene Projekt zweck- bzw. produktgebunden und ist zeitlich befristet. Die Verwendung ist kostenfrei.
Hier finden Sie die Stadtgeschichte Hertens, Zahlen, Daten und Fakten, sowie Bildergalerien & einen virtuellen Stadtplan.