Fördermöglichkeiten in der Denkmalpflege

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2015 Mittel in den Landeshaushalt für die Förderung von Einzeldenkmalpflegemaßnahmen eingestellt. Für das kommende Haushaltsjahr 2016 kann mit einer Einstellung von Haushaltsmitteln in den Landeshaushalt gerechnet werden. Die Erneuerung sowie Investitionen in denkmalgeschützte Objekte durch zinsgünstige Darlehen werden von der NRW Bank unterstützt.

Folgende Förderungsmöglichkeiten stehen Denkmaleigentümern zur Verfügung:

Einzelmaßnahmenförderung

Das Land NRW stellt Fördermittel für Denkmalpflegemaßnahmen von Privatpersonen, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern im Landeshaushalt bereit. Die einzelnen Maßnahmen sollen eine Förderung von 30.000 Euro nicht überschreiten. Förmliche Förderanträge sind über die Untere Denkmalbehörde an die Bezirksregierung Münster zu stellen. Weitere Informationen zum Thema Einzelmaßnahmenförderung können auf der Homepage der Bezirksregierung Münster unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderbereich_staedtebau/index.html

Förderung durch Darlehen

Die NRW Bank vergibt Darlehen zu günstigen Konditionen durch Zinsverbilligung an Privatpersonen, mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen und Religionsgemeinschaften. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden, die zur Erhaltung, Nutzung und Verbesserung des Gebäudes und des privaten Umfeldes geeignet sind. Es werden auch Investitionen an und in überwiegend nicht wohnwirtschaftlichen genutzten Gebäuden gefördert, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder die als besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgewiesen sind.

Fördermittel können durch einen förmlichen Antrag vor Beginn der Maßnahme entweder bei der Wohnungsbauförderung beim Kreis Recklinghausen oder bei der Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zum Thema Förderung durch Darlehen können auf der Homepage der NRW Bank unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKBaudenkmaeler/15690/nrwbankproduktdetail.html

Fragen?

Neben den Informationen über die angegebenen Adressen gibt die Untere Denkmalbehörde der Stadt Herten Auskünfte zu Fördermöglichkeiten von Maßnahmen an Denkmälern. 

Ihre Ansprechperson

Frau Stange
Telefon: 02366 303-402
Gebäude: Rathaus
Raum: 223