Dreh- und Filmgenehmigungen

(c) Joachim Jockschat

Wenn öffentliche Verkehrsflächen wie Fußgängerzonen, Gehwege, Straßen, Plätze für Dreharbeiten und/oder Filmaufnahmen benutzt werden, ist eine Erlaubnis der Stadtverwaltung Herten notwendig. Das gilt insbesondere dann, wenn Aufbauten, Sondereffekte und Verkehrsmaßnahmen zum Einsatz kommen.

Eine Erlaubnis wird auch für die Nutzung von Grünflächen, städtischen Liegenschaften und öffentlichen Gebäuden benötigt. Im Falle von Nachtarbeit sowie bei der Nutzung von Liegenschaften des Kreises muss zusätzlich die Erlaubnis des Kreises Recklinghausen eingeholt werden.

Dreharbeiten/Filmaufnahmen auf öffentlichen Flächen sind genehmigungsfrei, wenn - lediglich mit einer Handkamera oder Kamera auf Stativ gefilmt wird, - keinerlei Behinderungen oder Störungen verursacht werden.

Für Dreharbeiten/Filmaufnahmen auf Privatflächen genügt die Zustimmung des Eigentümers. Soll auf Flächen von Sonderveranstaltungen (zum Beispiel Weihnachtsmarkt, Stadtfeste etc.) gedreht und/oder gefilmt werden, ist zusätzlich die Zustimmung des Veranstalters einzuholen.

Für die Einhaltung des geltenden Rechts zur Abbildung von Personen, des Datenschutzes sowie von Urheberrechten ist der Antragsteller selbst verantwortlich.

Die Erlaubnis zur Durchführung von Dreharbeiten/Filmaufnahmen erteilt ausschließlich das Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Erlaubnis wird schriftlich erteilt und ist während der Arbeiten mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ggf. kann sie um weitere Dokumente ergänzt werden.

Drohnenflüge (unbemannte Fluggeräte)

Seit dem 01.01.2021 werden unbemannte Fluggeräte in drei Betriebskategorien eingeteilt (offen; speziell; zulassungspflichtig). Bezüglich der Zuordnung zu den einzelnen Kategorien sowie für weitere Informationen, insbesondere zu Fragen, die den erlaubnisfreien Flug mit einer Drohne betreffen, wird auf die Internetseite der Bezirksregierung Münster verwiesen.

Sofern Flugmodelle schwerer als 250 Gramm oder mit optischen und/oder akustischen Aufzeichnungsgeräten ausgestattet sind, muss der Flug im öffentlichen Raum bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden. Übersenden Sie hierzu bitte eine E-Mail mit dem Zweck, dem Ort sowie dem Zeitpunkt des Fluges an ordnung-sicherheit@remove-this.herten.de.

Auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen.

Mögliche Betriebsverbote und Gesetzesvorschriften gilt es einzuhalten.

Bei darüber hinaus gehenden Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Ordnungsamt:
Sven Hackbarth – Tel. 02366 303-273, E-Mail: ordnung-sicherheit@remove-this.herten.de

Ihre Ansprechpersonen

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02366 303-180
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