Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung und für die Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG benötigt.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beinhaltet alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.

Beantragung

Privatpersonen (natürliche Personen) müssen die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen

  • Online, direkt beim Bundesamt für Justiz: www.bundesjustizamt.de mit einem neuen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Persönlich mit Personalausweis oder Pass. Die Antragstellung kann nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. (unten stehendes Formular wird nicht benötigt)
  • Schriftlich, unter Verwendung des unten angegebenen Formulars, mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift (Formular unter "Download")

Das Formular muss persönlich unterschrieben sein. Eine Fotokopie des Personalausweises – mit Rückseite – (oder Reisepasses, Nationalpasses, Kinderausweises mit Lichtbild) ist beizufügen, so dass die Unterschrift überprüft und beglaubigt werden kann. Außerdem ist ein Verrechnungsscheck über die u.a. Gebühr oder ein Nachweis aus dem hervorgeht, dass die Gebühr auf das nachstehende Konto der Stadt Herten überwiesen wurde beizufügen.

Sparkasse Vest Recklinghausen
BLZ: 426 501 50
Konto-Nr.: 50 002 450
Verwendungszweck: Führungszeugnis, Kassenzeichen 51200012
IBAN: DE02 4265 0150 0050 0024 50
SWIFT-BIC: WELADED1REK

Die Auskunft wird grundsätzlich an den Antragsteller übersandt. Die Übersendung an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

Für bestimmte Auskünfte kann die direkte Übersendung an eine Behörde beantragt werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 149ff Gewerbeordnung

Gebühren

13 Euro, Gebührenbefreiungen sind nicht möglich.

Führungszeugnis & Auskunft Gewerbezentralregister

Führungszeugnisse oder eine Auskunft auf dem Gewerbezentralregister können im Internet beantragt werden. Das Online-Portal des Bundesamts für Justiz ist rund um die Uhr für Sie da.

Bürgerbüro Kontakt & Öffnungszeiten

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Kontakt und Öffnungszeiten