Die Ausstellung von Passersatzpapieren erfolgt für Personen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt worden sind und eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1-3 Aufenthaltsgesetz erhalten können oder von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt wurde, dass Staatenlosigkeit vorliegt.
Die Reiseausweise werden mit biometrischen Merkmalen hergestellt. Dies bedeutet, dass sich zur Verbesserung der Fälschungssicherheit im Pass ein Chip befindet, auf dem neben den persönlichen Daten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert werden. Die Herstellung erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Aushändigung sollte daher ein Zeitrahmen von 4-5 Wochen eingeplant werden.
Notwendige Unterlagen
1 aktuelles biometrisches Passfoto
Gebühren
Für die Passersatzpapiere fallen Gebühren an. Die jeweilige Höhe des Betrags und nähere Details dazu erläutern Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde
Eine Gebührenbefreiung ist nur beim Ausweisersatz und Bezug von Sozialleistungen möglich.