Mahnung

Falls Sie Ihre Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin entrichten, wird automatisch eine Mahnung erstellt und versandt. Dadurch entstehen für Sie weitere Gebühren bzw. Kosten.

Mahnung trotz Zahlung?

Wurde Ihnen eine Mahnung zugeschickt, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung.

Die Stadt Herten benötigt unbedingt das vollständige Kassenzeichen, das Ihnen in der Rechnung oder im Bescheid mitgeteilt wurde. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, ob Ihnen z. B. aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.

Säumniszuschlag

Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben. Da bei der Mahnung bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen ist, sind eventuell Säumniszuschläge zu bezahlen.

Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, wird automatisch die Vollstreckung eingeleitet.

Sie können kostenpflichtige Mahnungen vermeiden, wenn Sie sich bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren entscheiden.

Ihre Ansprechpersonen

Den zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Mahnung. Bei Fragen zum Sachverhalt, zu Grund und Höhe der Forderung oder Ratenzahlung/Stundung, wenden Sie sich bitte direkt an den Sachbearbeiter, der Ihnen die ursprüngliche Zahlungsaufforderung zugesandt hatte. Bitte geben Sie bei allen Rückfragen Ihr vollständiges Kassenzeichen an.

Die Gebühren sind aus der nachfolgenden Tabelle im PDF-Format ersichtlich.

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Lastschrifteinzug

Sparen Sie Zeit und evtl. sogar Gebühren und nehmen Sie am Lastschriftverfahren teil.

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