Nach den bisherigen Erfahrungen trägt eine erhöhte Präsenz von Polizei und städtischen Mitarbeitern der Ordnungsbehörde auf den Straßen dazu bei, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger in erheblichem Maße zu steigern. Insbesondere anhand von gemeinsam durchgeführten Aktivitäten wird das gemeinsame Ziel der ordnungsbehördlichen Tätigkeit sichtbar.
Ordnungspartnerschaft seit 1998
Mit dem gesteigerten Sicherheitsgefühl ist gleichzeitig eine Verbesserung der Lebensqualität verbunden. Bereits durch den Erlass des Innenministers vom 9.1.1998 wurde die Grundlage für die Einrichtung sogenannter Ordnungspartnerschaften geschaffen. Basierend hierauf beschloss der Rat der Stadt Herten im Jahre 1999 die Gründung einer Ordnungspartnerschaft mit der Polizei unter Einbeziehung des Kriminalpräventiven Rates. Im Rahmen dieser Ordnungspartnerschaft wurde ein Stadtservice (Kommunaler Ordnungsdienst - KOD) eingerichtet.
Ansprechpartner für Hertener Bürgerinnen und Bürger
Der Kommunale Ordnungsdienst hat das objektive und subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger/Innen durch sein Auftreten positiv beeinflusst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD stehen den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zu Verfügung. Kleinere Hilfeleistungen und Informationen werden vor Ort erledigt bzw. gegeben. Andere Meldungen über Gefahrensituationen, starke Verunreinigungen u.ä. werden vom KOD aktuell und zuverlässig an zuständige Stellen weitergegeben.
Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes sind unter anderem
- Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger;
- Ermittlung und Meldung von Verunreinigungen (Abfälle, Hundekot) im öffentlichen Verkehrsraum und in Anlagen (Kinderspielplätze, Friedhöfe, Schlosspark);
- Ermittlung und Meldung von Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden / Einrichtungen (Farbschmierereien, Graffiti);
- Feststellung von Aktivitäten, die das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen (exzessiver öffentlicher Alkoholgenuss, unverhohlener Drogenkonsum, Vandalismus, Rowdytum, Belästigungen usw.);
- Weiterleitung der Hinweise an die entsprechenden Institutionen (Sozialer Dienst, Drogenberatung, Jugendamt);
- gemeinsamer Streifendienst mit der Polizei (Stadtgebiet, Schlosspark, Friedhöfe usw.);
- gezielte Aktionen mit der Polizei nach Bedarf;
- uniformierte Streifentätigkeiten im gesamten Stadtgebiet (grundsätzlich tagsüber sowie bei Bedarf auch in den Abend- und Nachtstunden);
- Überwachung von Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen im Rahmen der Gebietsverordnung;
- Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes;
- Überwachung sozialer Brennpunkte;
- Mitwirkung bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen in besonderen Einsatzlagen (z.B. Evakuierung bei Bombenfunden, Überwachung von Sperrzonen bei Tierseuchen u. a.);
- Überwachung größerer Ereignisse (z.B. Westerholter Sommerfest, Weinmarkt, Blumenmarkt u. a.);
- Ermittlungsdienst für den Bürgerservice (Wohnsitzfeststellungen, Überprüfung wirtschaftlicher Verhältnisse u.ä.)
Bei diesen Aufgaben handelt es sich teilweise um pflichtige Aufgaben, teilweise um freiwillige Aufgaben der Verwaltung, wobei die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen allgemeines und besonderes Ordnungsrecht zu den Pflichtaufgaben gehört.
Verfolgung von Straftaten? Polizei!
Davon abzugrenzen ist die Verfolgung von Straftaten, die ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Polizeibehörden fällt. Aus diesem Grunde schalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD bei der Feststellung einer strafbaren Handlung oder bei dem Verdacht einer Straftat unverzüglich die Polizei ein.
Daneben leistet der KOD Vollzugshilfe bei verschiedenen anderen Aufgaben wie Durchführung von Amtshilfeersuchen anderer Behörden, Zeugentätigkeit bei Maßnahmen der Polizei, des Zolls, Steuerfahndung u. a..
Durch die inzwischen mehrjährige Arbeit des KOD können die Kolleginnen und Kollegen auf ein großes Erfahrungspotential zurückgreifen, welches ihnen oftmals ermöglicht, zum "richtigen Zeitpunkt" am "richtigen Ort" zu sein. Beschwerden über frei laufende Hunde, Verschmutzungen durch Hundekot, missbräuchliche Nutzung von Kinderspielplätzen und Schulhöfen, Treffpunkte Heranwachsender bilden neben Streifengängen in den Einkaufszentren den Schwerpunkt der täglichen Arbeit.
Ordnungsamt und KOD: Arbeitsaufträge laufen Hand in Hand
Zur Erledigung der oben beschriebenen Aufgaben erhält der KOD einen Teil seiner täglichen Arbeitsaufträge aus dem Innendienst des Ordnungsamtes. Hier gehen neben den direkten Kontakten zum KOD alle Arbeitsaufträge ein und werden systematisch erfasst und je nach Dringlichkeit sofort telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter geleitet.
Darüber hinaus greift der KOD im Rahmen seiner Streifentätigkeit selbständig ordnungswidrige Tatbestände (z.B. Fehlverhalten, Abfallablagerungen, Verunreinigungen, Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen, etc.) auf, nimmt Beschwerden von Bürgerinnnen und Bürgern auf, regelt im Idealfall an Ort und Stelle abschließenden den Sachverhalt und fertigt hierüber entsprechende Berichte. In den Fällen, wo eine sofortige Erledigung nicht möglich ist, unterrichtet der KOD den Innendienst, der dann die erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Durch diese zu den anderen Fachdienststellen (z.B. „Sauber-Team“ des ZBH, Jugendgerichtshilfe, Sozialer Dienst u.a.) verzahnte Arbeit wird ein optimales Arbeitsergebnis erzielt.