Aktuelles zum Bürgerentscheid Feuerwehrhaus an der Backumer Straße

Hier finden interessierte Bürgerinnen und Bürger Informationen rund um den Bürgerentscheid.

Zum ersten Mal in der Stadtgeschichte Hertens findet am Montag, 6. März 2023, die Auszählung eines Bürgerentscheids statt. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben an diesem Tag bis 16 Uhr Zeit, darüber zu entscheiden, ob sie für oder gegen den Standort des Neubaus des Feuerwehrhauses an der Backumer Straße sind.

Vorläufiges amtliches Wahlergebnis

Hier finden interessierte Bürgerinnen und Bürger nach Beendigung der Auszählung einen Überblick über das vorläufige amtliche Wahlergebnis.

Folgende Frage steht zur Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger an:

„Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 22.06.2022 gemäß Beschlussvorlage 22/078 Neubau Feuerwehrhaus Löschzug Scherlebeck aufgehoben werden soll, um den Grünzug an der Backumer Straße zwischen Polsumer und Langenbochumer Straße (Gemarkung Herten, Flur 21, Flurstück 648) in seiner jetzigen Form zu erhalten?“ Die Frage kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.

Luftbilder des entsprechenden Gebiets

Luftbild der Backumer Straße
Erster Planungsentwurf für das neue Feuerwehrgerätehaus

Wer ist abstimmungsberechtigt?

Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids (06.03.2023) Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor dem Tag des Bürgerentscheids (06.03.2023) im Gemeindegebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat. Von der Abstimmung ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Wie wird abgestimmt?

Der Bürgerentscheid erfolgt ausschließlich durch Briefabstimmung. Wer an der Abstimmung teilnehmen möchte, füllt die Abstimmungsunterlagen aus und sendet sie entgeltfrei über die Deutsche Post AG an die auf dem roten Stimmbrief angegebene Adresse.
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Unterlagen nicht per Post versenden möchten, haben auch die Möglichkeit, den Stimmbrief während den nachfolgend aufgeführten allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Herten einzureichen:

Montag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr

Spätestens am Montag, 6. März 2023, 16 Uhr, müssen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Herten (Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten) eingegangen sein. Selbstverständlich ist auch ein Einwurf in den Außenbriefkasten des Rathauses (links neben dem Haupteingang) bis zu diesem Zeitpunkt möglich.

Was tun, wenn die Unterlagen noch nicht oder nicht vollständig angekommen sind?

Wer bis zum 21. Tag vor dem Bürgerentscheid (13.02.2023) seine Abstimmungsunterlagen oder Teile der Abstimmungsunterlagen nicht erhalten hat, meldet sich gerne telefonisch unter der 02366 303-0 bei der Stadtverwaltung Herten oder schickt eine E-Mail an wahlbuero@remove-this.herten.de.

Kontakt zum Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die Hilfe beim Ausfüllen des Wahlscheins benötigen, können eine Wahlhilfe telefonisch unter der Rufnummer 0231 5575 900 bei der Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. anfordern.

Wann ist die Abstimmung entschieden?

Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Bürger beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist dieses Mindestquorum von 15 Prozent der Bürger nicht erreicht, ist der Bürgerentscheid gescheitert.


Stellungnahme des Bürgermeisters

Liebe Hertenerinnen und Hertener,

wir brauchen Ihr NEIN!
Brandschutz ist ein hohes Gut! Als Bürgermeister der Stadt Herten trage ich die Verantwortung für die Gefahrenabwehr und habe Sorge zu tragen für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt. Deshalb bitte ich Sie eindringlich, beim vorliegenden Bürgerentscheid mit NEIN zu stimmen. Das sind die Gründe, warum Verwaltung und Feuerwehr den ausgewählten Standort an der Backumer Straße als optimal erachten:

  • Um Leben zu retten, kommt es bei Brand und Rauchentwicklung auf jede Sekunde an. Deshalb muss die Feuerwehr im Notfall so schnell wie möglich am Einsatzort eintreffen. An der Backumer Straße sind die Voraussetzungen dafür ideal. Ein gleichwertiger oder gar besserer Standort für das Feuerwehrhaus existiert in Herten nicht.
  • Durch eine geplante Vorrangschaltung der Ampel kann im Brandfall ein Löschfahrzeug schnell und für alle gefahrenfrei zum Einsatz starten.
  • Geplant ist ein modernes und klimafreundliches Feuerwehrhaus auf den brachgefallenen Tennisplätzen und dem Bolzplatz. Diese beiden Flächen sind im aktuellen Zustand untauglich für weitere Sportangebote.
  • Nur auf der geplanten Geländeeinfahrt erfolgt eine Vergrößerung der Zufahrt, die das Fällen von lediglich 1 - 2 Bäumen erforderlich macht.
  • Die südlich gelegene Grünfläche kann auch in Zukunft durch den Fußballverein Blau-Weiß Westfalia Langenbochum genutzt werden.

Das heißt:

  • Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist unser oberstes Ziel.
  • Der Klimaschutz ist gewährleistet.
  • Der Charakter der Baumallee und die umliegenden Parkplätze bleiben erhalten.
  • Beim Neubau an der Backumer Straße ist die Verkehrssicherheit gegeben.
  • Der neue Standort bietet optimale Rahmenbedingungen für die Arbeit der Feuerwehr.

Stimmen Sie FÜR DIE SICHERHEIT der Menschen in unserer Stadt!
Stimmen Sie beim vorliegenden Bürgerentscheid mit NEIN!

Ihr
Matthias Müller

Gesonderte Öffnungszeiten

Wegen Vorbereitungen für die Stimmauszählung schließt das Rathaus für reguläre Termine am 6. März bereits um 12.30 Uhr. Die Auszählung ist öffentlich. Interessierte können sich ab 16 Uhr am Rathaus-Eingang melden.

Fragen und Antworten

Hier erklärt die Stadtverwaltung die häufigsten Fragen zum Bürgerentscheid am 6. März 2023.