Finanzielle Hilfen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Unter bestimmten Voraussetzung gewährt die Stadt Herten Grundsicherungsleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes. 

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller hält sich in Herten auf.
  • Das vorhandene Einkommen ist geringer als der berechnete Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Verwertbares Vermögen ist nicht vorhanden. Der Antragsteller gehört zum Personenkreis der dauerhaft Erwerbsunfähigen oder ist über 65 Jahre alt. 

Besonderheiten

Die Leistung wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Bei der ersten Bewilligung von Grundsicherungsleistungen oder bei Änderung der Leistung beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt oder die Voraussetzungen für die Änderung eingetreten oder mitgeteilt worden sind.

Eltern oder Kinder werden erst zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr Jahresnettoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.

Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen, die in den letzten zehn Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt vornehmlich, wenn Vermögen „verschleudert“ oder verschenkt wurde.

Sollte der Antragsteller Kriegsbeschädigtenrente, Hinterbliebenenrente oder Elternrente durch das Versorgungsamt nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen, ist er an die Fürsorgestelle für Kriegsopfer (Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster) zu verweisen. 

Es wird zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen, die publikumsgünstigeren Öffnungszeiten (in der Regel von 8.30 Uhr - 10.00 Uhr) wahrzunehmen.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht (bei Antragstellung für Dritte)
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • Mietvertrag , letztes Mieterhöhungsschreiben, Nachweis über Mietzahlungen
  • Belege über selbstgenutztes Wohneigentum (Kredite, Grundbesitzabgaben, Wassergeld, Schornsteinfegerrechnung, Gebäudeversicherung)
  • Jahresabrechnung der Heizkosten, Nachweis über Vorauszahlungen
  • Bankverbindung einschließlich der Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Attest über Ernährungszulage (bei Diäten)
  • Vermögensnachweise: Sparbücher, Wertpapiere, Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Wertgutachten, Beleihungsnachweise, Nachweise zum PKW (KFZ-Schein, km-Stand)
  • Einkommensnachweise: Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Grundsicherungsleistungen des bisherigen Sozialamtes, Lastenausgleich, Rentenbescheid des Rententrägers
  • von der Krankenkasse: Krankenversichertenkarte, Bescheinigung über Beitragshöhe, Antrag auf freiwillige Versicherung, Krankengeldbescheid, Aussteuerungsbescheid
  • Schriftverkehr des Rechtsanwaltes bei Geltendmachung von Unterhalt- oder Scheidungsurteil mit Versorgungsausgleich oder Unterhaltsurteile, Nachweis über laufende Unterhaltszahlungen
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift Unterhaltspflichtiger (Eltern, Kinder) Unterlagen über evtl. absetzbare Ausgaben: Nachweis über zu zahlende Versicherungsbeiträge, Gewerkschaftsbeiträge, besondere finanzielle Belastungen/Verpflichtungen.

Die Anforderung weiterer Unterlagen behält sich der Bereich Soziale Hilfen vor!


Heimunterbringung - Kosten

Zuständig für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Hilfe zur Pflege im Zusammenhang mit der Heimunterbringung ist das

Kreissozialamt Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45655 Recklinghausen
Telefon: 02361/53-1


Hilfe zur Pflege

Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen (Hilfe zur Pflege)

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller ist in Herten gemeldet und/oder hält sich hier auf.
  • Der Antragsteller ist pflegebedürftig; den Grad der Pflegebedürftigkeit und damit auch die Höhe des Pflegegeldes stellt der  amtsärztliche Dienst des Kreises Recklinghausen bei Nichtversicherten fest.
  • Der Antragsteller verfügt  nicht über ausreichendes Einkommen.

Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Hierbei werden Einkommensgrenzen zugrunde gelegt, die über den Bedarfssätzen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt liegen. Das heißt, es können auch solche Personen Hilfe zur Pflege erhalten, die keinen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt haben.

Antrags- und Bearbeitungsfristen

Die Bewilligung erfolgt ab dem Tag, an dem zuständigen Sozialhilfeträger bekannt wurde, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe zur Pflege vorliegen. Die Bearbeitungsfrist bis zur ersten Pflegegeldzahlung beträgt ca. 3 bis 6 Wochen, evtl. auch länger. Sie hängt im Übrigen von der Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MdK) oder Kreisgesundheitsamtes ab.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Vollmacht (bei Antragstellung für Dritte)
  • Nachweise über das gesamte Einkommen und evtl. vorhandenes Vermögen,
  • Nachweise über Miete und Wohngeld,
  • Nachweise über Versicherungen
  • Bankverbindung und Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Bei Versicherten ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MdK) vorzulegen. Ohne dieses Gutachten ist der Grad der Pflegebedüftigkeit bzw. die Einstufung in die entsprechende Pflegestufe nicht möglich. Solange kann auch keine (ggf. ergänzende) Hilfe zur Pflege festgestellt werden.
  • Pflegevertrag und Kostenvoranschlage des Pflegedienstes

Krankenhauskosten von Heimbewohnern

Hilfestellung und Auskunft über die Gewährung von Krankenhilfe an Heimbewohner (Übernahme von Krankenhaus- und Krankentransportkosten) erteilt neben der jeweiligen Heimverwaltung das

Kreissozialamt Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45655 Recklinghausen
Telefon: 02361/53-1

Öffnungszeiten

Montags: 8.00 bis 14.00 Uhr 
Dienstags: 8.00 bis 12.30 Uhr
Mittwochs: geschlossen
Donnerstags: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
Freitags: 8.00 bis 12.30 Uhr

Ihre Ansprechpersonen

A - DE

N.N
Tel.: 02366 303 388
Soziale_Leistungen@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 008

DF - I

Frau Krebs
Tel.: 02366 303 837
Soziale_Leistungen@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 008

J - MI

Frau Kallhoff
Tel.: 02366 303 205
Soziale_Leistungen@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 008

MJ - Schr

Frau Kruse
Tel.: 02366 303 193
Soziale_Leistungen@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 006

SCHU - Z

Frau Krök
Tel.: 02366 303 248
Soziale_Leistungen@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 008

 

Ihre Ansprechperson "Hilfe zur Pflege"

Frau Rattay
Telefon: 02366 303-582
soziale_Leistungen@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 005 | EG

Rechtsgrundlage

SGB XII

Angebotsverzeichnis Pflege und Alter

Serviceangebote und Dienstleistungen rund um die Themen Pflege, Unterstützung oder Wohnen im Alter hat der Kreis Recklinghausen zusammengestellt.