Die Grundschule, als die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens, hat die Aufgabe alle Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern, und durch fördernde und ermutigende Hilfe zu den systematischeren Formen des Lernens allmählich hinzuzuführen und damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn zu schaffen.