Aufenthaltserlaubnis

Seit dem 1.1.2005 wird für einen Aufenthalt im Bundesgebiet nur noch eine Aufenthaltserlaubnis als Aufenthaltstitel erteilt. Es gibt keine unterschiedlichen Bezeichnungen mehr. Die Aufenthaltserlaubnis kann z.B. zum Familiennachzug, zum Studium oder Schulbesuch, zur Erwerbstätigkeit oder aus humanitären Gründen in Frage kommen. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Erteilungsvoraussetzungen.

Für einen längerfristigen Aufenthalt wie beim Familiennachzug ist die Teilnahme an einem Integrationskurs erforderlich. Ab 1.9.2011 werden die Aufenthaltstitel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Scheckkarte ausgestellt. Diese enthält, vergleichbar mit dem ab 1.11.2010 ausgegebenen deutschen Personalausweis, auch einen Chip, in dem Fingerabdrücke sowie das Lichtbild gespeichert werden.

Weitere Informationen können Sie einem Merkblatt entnehmen, welches unten mehrsprachig als Download zur Verfügung steht. Bei der Antragstellung ist daher die persönliche Vorsprache aller Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich! Der Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, so dass sich die bisherigen Bearbeitungszeit zwischen Beantragung und Ausgabe des eAT um ca. 4-5 Wochen verlängern wird.

Soweit für die Prüfung einer Beschäftigungserlaubnis eine Genehmigung der Arbeitsagentur eingeholt werden muss, ist von Ihrem Arbeitgeber folgende „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ auszufüllen und bei der Ausländerbehörde einzureichen.

Notwendige Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto 
  • mehr als 3 Monate gültiger Heimatpass
  • Angaben zur Körpergröße
  • Augenfarbe
  • weitere Unterlagen abhängig von der persönlichen Situation

Gebühren

Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Die jeweilige Höhe des Betrags und nähere Details dazu erläutern Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde.

Ihre Ansprechperson für Neuausstellungen einer Aufenthaltserlaubnis

Buchstaben A – Bo:
Frau Hecht
Tel. 02366 303-533
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 21 (EG)

Buchstaben Br – J:
Frau Örs
Tel. 02366 303-861
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 21 (EG)

Buchstaben K – O:
Frau Artmann
Tel. 02366 303-575
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 22 (EG)

Buchstaben P – Z:
Frau Akdogan
Tel. 02366 303-532
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 23 (EG)

Ihre Ansprechperson für Verlängerungen eines Aufenthaltstitels

Frau Preuß
Tel. 02366 303-513
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 19 (EG)

Frau Rother
Tel. 02366 303-535
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 20 (EG)

Ihre Ansprechperson für Aufenthaltserlaubnisse gem. § 25a/25b AufenthG

Frau Schneider
Tel. 02366 303-361
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 25 (EG)