Informationen zur Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist und das Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat verschiedene Möglichkeiten um bereits im Vorfeld zu wählen!

  1. Antrag per Post
    Die wahlberechtigte Person füllt den Wahlscheinantrag auf der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt diesen und sendet den Antrag auf dem Postweg an das Briefwahlbüro der Stadt Herten – die Briefwahlunterlagen werden anschließend auf dem Postweg zugesandt.
     
  2. Unterlagen persönlich abholen oder bereits vor Ort wählen
    Die wahlberechtigte Person füllt den Wahlscheinantrag auf der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt diese und holt die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro der Stadt Herten ab – hier besteht ebenfalls die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen
     
  3. Unterlagen online anfordern
    Die Briefwahlunterlagen können ebenfalls online beantragt werden. Hierzu kann der folgende Link Unterlagen online anfordern (in dem Zeitraum vom 13.01.2025 bis zum 19.02.2025) oder auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.

    Nach der Online-Antragsstellung werden die Briefwahlunterlagen auf dem Postweg zugesandt.
     
  4. Bevollmächtigte Person
    Die Briefwahlunterlagen können einer bevollmächtigten Person ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden. Diese ist, wie der Wahlscheinantrag, auf der Wahlbenachrichtigung zu finden.

    Eine bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier wahlberechtigte Personen vertreten – dieses versichert sie ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung.

 

Wichtige Hinweise zur Briefwahl

Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben bzw. versandt werden. Daher ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen schnellstmöglich absenden und eine rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefes an das Wahlamt (spätester Eingang im Wahlamt am 23.02.2025, 18:00 Uhr) sicherstellen.

Dieses gilt es ebenfalls zu beachten insoweit die Briefwahlunterlagen an eine andere als die Wohnanschrift versendet werden sollen! Sollten Sie die Versendung von Briefwahlunterlagen in das Ausland beantragen/beantragt haben, ist der rechtzeitigen Rücksendung ein besonderes Augenmerk zuzukommen!

Der Wahlbrief muss bis zum 23. Februar 2025, 18:00 Uhr wieder im Wahlamt angekommen sein!

Briefwahlunterlagen können ab dem 08.02.2025 direkt im Briefwahlbüro abgeholt werden. Auch die Briefwahl vor Ort ist ab diesem Zeitpunkt möglich. Der Versand der bereits eingegangenen Anträge auf Briefwahlunterlagen erfolgt ab dem 06.02.2025.

Mit der Neuwahl des Bundestages geht auch ein verkürzter Zeitraum für die Öffnung des Briefwahlbüros einher. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Herten die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros von den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses abgekoppelt und erweitert.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros in dem Zeitraum vom 08.02.2025 – 21.02.2025:

Montag 8:00 Uhr – 16:00 Uhr  
Dienstag 8:00 Uhr – 12:30 Uhr 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr – 12:30 Uhr 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr – 12:30 Uhr 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr – 12:30 Uhr  
Freitag (21.02.2025) 8:00 Uhr – 15:00Uhr  
Samstag (08.02.2025 und 15.02.2025) 9.00 Uhr – 13:00 Uhr  

Telefonisch ist das Briefwahlbüro unter der folgenden Nummer erreichbar 02366 – 303 988; per E-Mail unter wahlbuero@remove-this.herten.de.

 

Ansprechperson Wahlmanagement und Briefwahlbüro

Frau Schoppol
Telefon: 02366 303-528
J.Schoppol@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 234