Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis wird seit Januar 2005 an Stelle der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltsberechtigung für einen Daueraufenthalt erteilt.

Da die Voraussetzungen für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis je nach persönlicher Situation sehr unterschiedlich sein können, lassen Sie sich bitte von Ihrem Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde direkt beraten.

Ab 1.9.2011 werden die Aufenthaltstitel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Scheckkarte ausgestellt. Diese enthält, vergleichbar mit dem ab 1.11.2010 ausgegebenen deutschen Personalausweis, auch einen Chip, in dem Fingerabdrücke sowie das Lichtbild gespeichert werden.

Bei der Antragstellung ist daher die persönliche Vorsprache aller Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich! Der Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Weitere Informationen können Sie einem Merkblatt entnehmen, welches am Ende der Seite mehrsprachig als Download zur Verfügung steht.

Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Aushändigung sollte ein Zeitrahmen von ca. 4 bis 5 Wochen eingeplant werden.

Gebühren

Für die Erteilung und Verlängerung der Niederlassungserlaubnis fallen Gebühren an. Die jeweilige Höhe des Betrags und nähere Details dazu erläutern Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde.

Formulare

  • Gültiger Heimatpass
  • Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt
  • Nachweis über genügend Wohnraum
  • Verständigung auf einfache Weise in der deutschen Sprache, für nach dem 1.1.2005 eingereiste Personen Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
  • Nachweis geleistete Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 60 Monate
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
  • Angaben zur Körpergröße
  • Augenfarbe

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig werden.


Ihre Ansprechpersonen

Buchstaben A – Bo:
Frau Hecht
Tel. 02366 303-533
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 21 (EG)

Buchstaben Br – J:
Frau Örs
Tel. 02366 303-861
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 21 (EG)

Buchstaben K – O:
Frau Artmann
Tel. 02366 303-575
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 22 (EG)

Buchstaben P – Z:
Frau Akdogan
Tel. 02366 303-532
ABH@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 23 (EG)