Die Niederlassungserlaubnis wird seit Januar 2005 an Stelle der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltsberechtigung für einen Daueraufenthalt erteilt.
Da die Voraussetzungen für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis je nach persönlicher Situation sehr unterschiedlich sein können, lassen Sie sich bitte von Ihrem Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde direkt beraten.
Ab 1.9.2011 werden die Aufenthaltstitel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Scheckkarte ausgestellt. Diese enthält, vergleichbar mit dem ab 1.11.2010 ausgegebenen deutschen Personalausweis, auch einen Chip, in dem Fingerabdrücke sowie das Lichtbild gespeichert werden.
Bei der Antragstellung ist daher die persönliche Vorsprache aller Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich! Der Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Weitere Informationen können Sie einem Merkblatt entnehmen, welches am Ende der Seite mehrsprachig als Download zur Verfügung steht.
Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Aushändigung sollte ein Zeitrahmen von ca. 4 bis 5 Wochen eingeplant werden.
Gebühren
Für die Erteilung und Verlängerung der Niederlassungserlaubnis fallen Gebühren an. Die jeweilige Höhe des Betrags und nähere Details dazu erläutern Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde.
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Heimatpass
- Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt
- Nachweis über genügend Wohnraum
- Verständigung auf einfache Weise in der deutschen Sprache, für nach dem 1.1.2005 eingereiste Personen Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
- Nachweis geleistete Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 60 Monate
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Angaben zur Körpergröße
- Augenfarbe
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig werden.
Wichtiger Hinweis
Ab dem 01.05.2025 können für die Beantragung von allen Personaldokumenten (Reiseausweise für Ausländer/Flüchtlinge/Staatenlose und elektronischer Aufenthaltstitel eAT) nur noch digitale Lichtbilder, die über zertifizierte Anbieter bereitgestellt werden, verwendet werden. Ausgedruckte biometrische Lichtbilder können nur noch bis zum 30.04.2025 verwendet werden.
Sie müssen kein Passfoto mehr mitbringen. Dies können Sie vor Ort im Rathaus an unserer Fotobox Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfassen. Ebenso wird Ihre Unterschrift für den weiteren Antragsprozess erfasst. Im Anschluss begeben Sie sich wieder in den Wartebereich der Ausländerbehörde und warten bis Sie aufgerufen werden. Die Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde können im Anschluss Ihre Daten digital abrufen und in das Fachverfahren einfügen. Sie können auch weiterhin Ihre digitalen Lichtbilder bei privaten Fotografen oder Dienstleistern anfertigen lassen. Eine Auflistung der privaten Fotografen und Fotofachgeschäfte können Sie aus dem Link entnehmen.
Buchstaben Aa - Al:
Frau Hecht
Tel. 02366 303-533
ABH@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 21 (EG)
Buchstaben Am - Fa:
Frau Örs
Tel. 02366 303-861
ABH@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 21 (EG)
Buchstaben Fb - Kr:
Frau Artmann
Tel. 02366 303-575
ABH@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 22 (EG)
Buchstaben Ku - Ra:
Frau Söder
Tel. 02366 303-793
ABH@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 26 (EG)
Buchstaben Rb - Z:
Frau Akdogan
Tel. 02366 303-532
ABH@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 23 (EG)