Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Wahlberechtigt sind rund 59,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland – rund 46.000 davon in Herten.

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie:

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von Ihnen betroffen sind.

 

Wahlbenachrichtigung

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herten, erhalten (wenn Sie im Wählerverzeichnis geführt sind) in dem Zeitraum vom 27.01.2025 bis 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Sollten Sie in Herten wahlberechtigt sein und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlbüro der Stadt Herten.

Wahlberechtigte, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, müssen vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Diese Antragsstellung ist zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 noch bis zum 02. Februar 2025 möglich.

Weitere Informationen sowie den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis erhalten Sie unter: Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin >>

 

Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist und das Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat verschiedene Möglichkeiten um bereits im Vorfeld zu wählen!

Alle Informationen zur Briefwahl >>

 

Wahlräume

Den wahlberechtigten Personen wird mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt, in welchem der 22 Wahlräume im Wahlgebiet die Stimmgabe am Wahltag möglich ist.

Finden Sie hier Ihren Wahlraum >>

 

Wahlhelfer/ Wahlhelferinnen

Für die Durchführung der Bundestagswahl werden in Herten 22 Wahlvorstände und 22 Briefwahlvorstände gebildet. Sie stellen den reibungslosen Ablauf der Wahl sicher. Die dort tätigen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind dabei in unterschiedlichen Funktionen tätig.

Voraussetzung für das Mitwirken in einem Wahlvorstand:

  • Wahlberechtigung zur Bundestagswahl 2025
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz in Herten

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Stadt Herten unter den oben genannten Kontaktdaten.

Aktueller Hinweis:
Für die bevorstehende Bundestagswahl sind alle Wahlvorstände bereits vollständig besetzt!

 

Wahlergebnis

Das Wahlergebnis im Wahlgebiet Herten bzw. in den einzelnen Wahlbezirken ist am 23. Februar 2025 ab 18.00 Uhr über den folgenden Link abrufbar:

Link noch nicht verfügbar

Ergebnisse vorangegangener Wahlen sind über den folgenden Link abrufbar:

Hier geht es zum Wahlarchiv >>

Aktueller Hinweis:
Eine öffentlich zugängliche Wahlergebnispräsentation wie bei den Kommunalwahlen im Glashaus der Stadt Herten finden nicht statt.

Ansprechperson Wahlmanagement und Briefwahlbüro

Frau Schoppol
Telefon: 02366 303-528
J.Schoppol@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 234