Bildungs- und Teilhabepaket

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt. Diese Kinder und Jugendliche erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch Unterstützung für Bildung und ihre Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Allgemeine Informationen dazu gibt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite: www.bmas.de

Was kann gefördert werden?

Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.

Zuschuss zum Schulbedarf

Zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Für Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien.

Lernförderung

Lernförderung soll nicht erst anfangen, wenn die Versetzung schon gefährdet ist. Auch wenn das Kind die Chance hat, auf eine „bessere“ Schulform zu wechseln oder sein Leistungsniveau zu steigern, können Förderstunden in Betracht kommen. So sollen die Chancen auf eine Berufsausbildung und für die berufliche Zukunft verbessert werden. Um diese Ziele zu erreichen, können außerschulische Förderangebote - im Ausnahmefall - die Förderangebote der Schulen ergänzen. Die kostenfreien Angebote der Schulen müssen allerdings bevorzugt genutzt werden.

Ausflüge/Fahrten

Unterstützung bei der Bezahlung von Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten, die durch die Schule oder die Kindertageseinrichtung organisiert werden.

Mittagessen

Zuschuss zum Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Beförderungskosten Schulweg

Finanziellen Zuschuss für Schülerbeförderungskosten. Zum Besuch der nächstgelegenen Schule der Schulform, soweit diese Kosten erforderlich sind und nicht von anderer Stelle übernommen werden.

Wer kann die Leistungen erhalten?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien,

  • die Arbeitslosengeld II,
  • Sozialgeld,
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG,
  • Sozialhilfe,
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld beziehen. 

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Auch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können nach § 6 AsylbLG Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten.

Öffnungszeiten

Montags: 8.00 bis 14.00 Uhr 
Dienstags: 8.00 bis 12.30 Uhr
Mittwochs: geschlossen
Donnerstags: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
Freitags: 8.00 bis 12.30 Uhr

Ihre Ansprechpersonen

A-F

Herr Wolter
Telefon: 02366 303-375
bildung-teilhabe@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 037 | EG

G-N

Frau Meininger 
Telefon: 02366 303-291
bildung-teilhabe@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 037 | EG

O-Z

Herr Planhof 
Telefon: 02366 303-175
bildung-teilhabe@remove-this.herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 038 | EG

Weitere Beratung direkt an den Schulen

Weitere Beratung und Unterstützung erhalten Sie vor Ort an jeder Schule. Dort gibt es Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, die Sie gerne beraten und Ihnen bei der Antragsstellung helfen.

Ludgerusschule, Willy-Brandt-Schule, Städtische Realschule, Erich-Klausener Schule, Grundschule Herten-Mitte
Julia Kretschmer
Mobil: 0157/33311001

Comeniusschule, Goetheschule, Städt. Gymnasium
Udo Böhm
Mobil: 0157/33311006

Waldschule
Ilona Scholl
Mobil: 0157/33311002

Martin-Luther-Schule, Achtenbeckschule
Sara Zimni 
Mobil: 0157/33311005 

Barbaraschule, Martinischule
Jana Pöter
Mobil: 0157/33311003

Süder Grundschule
Stefan Brodeßer
Mobil: 0157/33311004