
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt. Diese Kinder und Jugendliche erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch Unterstützung für Bildung und ihre Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Allgemeine Informationen dazu gibt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite: www.bmas.de
Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Zuschuss zum Schulbedarf
Zum 01. August und zum 01. Februar wird ein Zuschuss für Anschaffungen wie Tornister, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien gewährt.
Lernförderung
Lernförderung soll nicht erst anfangen, wenn die Versetzung schon gefährdet ist. Auch wenn das Kind die Chance hat, auf eine „bessere“ Schulform zu wechseln oder sein Leistungsniveau zu steigern, können Förderstunden in Betracht kommen. So sollen die Chancen auf eine Berufsausbildung und für die berufliche Zukunft verbessert werden. Um diese Ziele zu erreichen, können außerschulische Förderangebote - im Ausnahmefall - die Förderangebote der Schulen ergänzen. Die kostenfreien Angebote der Schulen müssen allerdings bevorzugt genutzt werden.
Ausflüge/Fahrten
Unterstützung bei der Bezahlung von Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten, die durch die Schule oder die Kindertageseinrichtung organisiert werden.
Mittagessen
Zuschuss zum Mittagessen in Schulen,Kindertageseinrichtungen und Tageseltern.
Beförderungskosten Schulweg
Finanziellen Zuschuss für Schülerbeförderungskosten. Zum Besuch der nächstgelegenen Schule der Schulform, soweit diese Kosten erforderlich sind und nicht von anderer Stelle übernommen werden.
Wer kann die Leistungen erhalten?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien,
- die Arbeitslosengeld II,
- Sozialgeld,
- Leistungen nach § 2 AsylbLG,
- Sozialhilfe,
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld beziehen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Auch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können nach § 6 AsylbLG Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten.
Montags: 8.00 bis 14.00 Uhr
Dienstags: 8.00 bis 12.30 Uhr
Mittwochs: geschlossen
Donnerstags: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
Freitags: 8.00 bis 12.30 Uhr
- Antrag - Bildung und Teilhabe125 K
- Antrag - Lernförderung 183 K
- Formular für Schulausflug/Klassenfahrt74 K
- Soziale und kulturelle Teilhabeangebote105 K
- Merkblatt - Persönlicher Schulbedarf14.18 K
- Merkblatt - Schulausflüge/mehrtägige Klassenfahrten13.85 K
- Merkblatt - Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung14.62 K
- Merkblatt - Leistungen für Bildung und Teilhabe14.55 K
- Informationen Schulsozialarbeiter*innen115 K
A-F
Herr Wolter
Telefon: 02366 303-375
bildung-teilhabe@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 037 | EG
G-N
Frau Meininger
Telefon: 02366 303-291
bildung-teilhabe@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 037 | EG
O-Z
Herr Planhof
Telefon: 02366 303-175
bildung-teilhabe@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 038 | EG
Weitere Beratung und Unterstützung erhalten Sie vor Ort an jeder Schule. Dort gibt es Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, die Sie gerne beraten und Ihnen bei der Antragsstellung helfen.
Comeniusschule und Gymnasium
Udo Böhm
015733311006
Achtenbeckschule
Jörg Stein
01722645757
Ludgerusschule und Herten Mitte
Julia Klonek
015733311001
Goetheschule
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Martinischule
Jana Pöter
015733311003
Waldschule und Barbaraschule
Ilona Scholl
0157333002
Süder Grundschule/Augustaschule
Simone Glinka
015733311004