Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über unsere Formulare rund ums Thema Bauen. Sie können die Formulare ausdrucken und per Post an die Stadtverwaltung Herten schicken. Die Anschrift - mit Angabe des zuständigen Bereiches bzw. des Ansprechpartners - finden Sie auf den jeweiligen Formularen.
Der Abbruch von Gebäuden ist genehmigungspflichtig, soweit die Gebäude über 300 m³ umbauten Raum aufweisen. Der Abbruchantrag ist ein förmliches Baugenehmigungsverfahren.
- Abbruchantrag55 K
Das Vollverfahren gilt auschließlich für:
- Hochhäuser
- bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe
- bauliche Anlagen und Räume mit mehr als 1600 m² Grundfläche
- Verkaufsstätten mit mehr als 700 m² Verkaufsfläche
- Messe- und Ausstellungsbauten
- Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3000 m² Geschossfläche
- Kirchen- und Versammlungsstätten mit Räumen für mehr als 200 Personen
- Sportstätten mit mehr als 1600 m² Grundfläche oder mehr als 200 Zuschauerplätzen, Freisportanlagen mit mehr als 400 Tribünenplätzen
- Sanatorien und Krankenhäuser, Entbindungs-, Säuglings-, Kinder- und Pflegeheime
- Kindergärten und -horte mit mehr als 2 Gruppen oder mit dem Aufenthalt für Kinder dienende Räume außerhalb des Erdgeschosses sowie Tageseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und alte Menschen
- Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen oder Beherbergungsbetriebe mit mehr als 30 Betten und Vergnügungsstätten
- Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen
- Abfertigungsgebäude von Flughäfen und Bahnhöfen
- Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug
- bauliche Anlagen und Räume, deren Nutzung mit Explosionsgefahr oder erhöhter Brand-, Gesundheits- oder Verkehrsgefahr verbunden ist, und Anlagen, die am 1. Januar 1997 in der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes enthalten waren
- Garagen mit mehr als 1000 m² Nutzfläche
- Camping- und Wochenendplätze
- Regale mit mehr als 9 m Lagerhöhe (Oberkante Lagergut)
- Zelte, soweit sie nicht Fliegende Bauten sind
Bauordnungsamt
Telefonisch erreichbar unter: 02366 303-251 oder 02366 303-287
bsb@herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 219 | 2. OG