Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) die nachstehenden fünf Möglichkeiten, der Übermittlung von Daten zu widersprechen, so dass eine Übermittlungssperre im Melderegister eingetragen wird. Genauere Informationen sowie das Antragsformular mit entsprechenden Erläuterungen finden Sie im Download (s.u.).

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (s. Antragsformular Nr. 1)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft (s. Antragsformular Nr. 2)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen (s. Antragsformular Nr. 3)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (s. Antragsformular Nr. 4)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (s. Antragsformular Nr. 5) 

Notwendige Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder anderes Identitätspapier

Gebühren

gebührenfrei


Bürgerbüro Kontakt & Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros. 
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