Gewässerschutz

Wasser ist ein schützenswertes Gut und essentiell wichtig für fast alle Bereiche des Lebens. Für den Gewässerschutz bei der Stadt Herten ist der gesetzlich vorgeschriebene Gewässerschutzbeauftragte zuständig. Das Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) schreibt vor, dass Betriebe oder Kommunen, die mehr als 750 Kubikmeter Abwasser pro Tag ableiten, einen Gewässerschutzbeauftragten bestellen.

Der Gewässerschutzbeauftragte kümmert sich unter anderem um die Überwachung der städtischen Abwasseranlagen, um den Gewässerschutz bei geplanten Baumaßnahmen und informiert über Möglichkeiten, Abwassermengen zu senken und Mängel zu beseitigen.

 

Ihre Ansprechperson

Herr Schwark
Telefon: 02366 303-421
Gebäude: Rathaus
Raum: 312