Melde-, Aufenthalts- und Lebensbescheinigung

Wird ein Nachweis benötigt, wo und ggf. seit wann eine Person gemeldet ist oder wenn bestimmte Daten nachgewiesen werden müssen, kann vom Bürgerbüro eine Melde-, Aufenthalts- oder Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese benötigen Sie z. B. für Rentenangelegenheiten, zur Vorlage beim Standesamt sowie für sonstige behördliche oder private Zwecke.

Besondere Voraussetzung

Der Antragsteller ist oder war in Herten gemeldet.

Bearbeitungsfristen

Die Meldebescheinigung wird sofort erstellt oder per Post versandt.

Notwendige Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass (Identitätsnachweis) mit.

Sie können die Meldebescheinigung auch schriftlich beantragen. Dazu reichen Sie eine Kopie Ihres Ausweises/Passes und den Nachweis über die eingezahlte Gebühr beim Bürgerbüro per Post, E-Mail oder Fax ein.

Gebühren

9 Euro

Bankverbindung:

Sparkasse Vest Recklinghausen
BLZ: 426 501 50
Konto-Nr.: 50 002 450
IBAN: DE02 4265 0150 0050 0024 50
SWIFT-BIC: WELADED1REK
Verwendungszweck: Meldebescheinigung, Kassenzeichen 51200012