Untersuchungsberechtigungsschein

Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause vom Antragsteller ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.

Besondere Voraussetzungen

  • Lebensalter mindestens 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
  • Hauptwohnsitz in Herten

Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen

  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
  • erste Nachuntersuchung 9 bis 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
  • weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes

Bearbeitungsfristen

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten

Bürgerbüro Kontakt & Öffnungszeiten

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