Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause vom Antragsteller ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.
Besondere Voraussetzungen
- Lebensalter mindestens 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz in Herten
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 bis 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Bearbeitungsfristen
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
Notwendige Unterlagen
- Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten
Ab sofort können Sie Termine im Bürgerbüro im Rathaus ganz bequem von unterwegs oder von Zuhause aus online vereinbaren.
Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Kontakt und Öffnungszeiten