Fragestunden für Einwohner (§ 9)

Die Regeln für die Fragestunde für Einwohner sind in der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten festgelegt. 

Fragen an Bürgermeister und Rat

Mindestens zweimal jährlich gibt der Rat den Einwohnern Gelegenheit, im Rahmen einer Ratssitzung Fragen an den Rat und den Bürgermeister zu richten. Der Bürgermeister nimmt einen entsprechenden Punkt in die Tagesordnung auf. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Die Fragestunde soll 60 Minuten nicht überschreiten.

Wie stelle ich eine Frage?

Die Fragen können schriftlich oder nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündlich an den Bürgermeister gerichtet werden. Die Beantwortung erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister.

Einreichen der Fragen: 8 Tage vor Sitzung

Schriftliche Fragen müssen spätestens 8 Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Sitzung nicht mitgerechnet, beim Bürgermeister eingegangen sein. Sie werden nur beantwortet, wenn der Fragesteller in der Sitzung anwesend ist.

In der Ratssitzung werden erst die schriftlichen Fragen - in der Reihenfolge des Posteingangs - beantwortet. Vorher muss der Fragesteller die Fragen allerdings noch einmal vorlesen. Danach beantwortet der Bürgermeister die mündlichen Fragen in der Reihenfolge der Eingänge. Jeder Fragesteller ist berechtigt, eine Zusatzfrage zu stellen.

Ist die Beantwortung einer Frage in einer Fragestunde nicht möglich, wird die Antwort schriftlich erteilt. Eine Aussprache (Diskussion) findet nicht statt.

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