Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen? Dazu müssen die im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
Am 27.06.2024 ist die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) in Kraft getreten. Besonders relevant ist die Zulässigkeit von Mehrstaatigkeit, d.h. Sie müssen die bisherige Staatsangehörigkeit für eine Einbürgerung nicht mehr aufgeben bzw. die Wiederannahme der bisherigen Staatsangehörigkeit führt nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Außerdem wurde die notwendige Zeit des rechtmäßigen Aufenthaltes auf mindestens 5 Jahre verkürzt und zur Sicherung des Lebensunterhaltes sollten sie eine Vollzeittätigkeit ausüben.
Für eine Anspruchseinbürgerung müssen Sie folgende Vorrausetzungen erfüllen:
- Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt (z.B. gültiger Nationalpass oder Personalausweis)
- Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig (ohne die Zeiten einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung bei negativem Asylantrag) im Bundesgebiet auf
- Sprachkenntnisse müssen ausreichend vorhanden sein. Hierzu kann ein Abschlusszeugnis einer deutschen Schule oder ein Sprachzertifikat mit Sprachniveau von mindestens B1 vorgelegt werden (Ausnahme: Gastarbeiter mit Einreise vor dem 30.06.1974)
- Staatsbürgerliche Kenntnisse können durch ein Abschlusszeugnis einer deutschen Schule oder durch das Zertifikat Einbürgerungstest nachgewiesen werden (Ausnahme: Gastarbeiter mit Einreise vor dem 30.06.1974)
- Straffreiheit ist ebenfalls notwendig. Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen bleiben außer Betracht.
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, d.h. insbesondere keine Mehrehe
- Sie stellen ihren Lebensunterhalt seit mindesten 24 Monaten durch eigene Vollzeiterwerbstätigkeit sicher (Achtung: gilt für alle Anträge ab 24.08.2023!)
Dies führt dazu, dass Personen, die aktuell Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, erst zu einem späteren Zeitpunkt oder gar nicht mehr eingebürgert werden können. Hierunter fallen Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Teilzeitbeschäftigte, pflegende Angehörige, Dauererkrankte.
Wenn Sie die Voraussetzungen alle erfüllen, können Sie einen persönlichen Termin zur Antragsabgabe buchen (s.u.). Die hierfür notwendigen Unterlagen sowie das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.
Sind Sie in einigen Bedingungen unsicher oder liegen diese gar nicht vor, können Sie sich telefonisch in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 9 Uhr beraten lassen.
Für die Themengebiete
- Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
- Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit
ist die Bezirksregierung in Münster zuständig. Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Homepage: www.bezreg-muenster.de.
Für die Abgabe Ihrer vollständigen Antragsunterlagen können Sie hier direkt einen Termin buchen:
Nach Abschluss Ihrer Terminanfrage erhalten Sie per Email eine Reservierungsbestätigung mit einem Aktivierungs-Link. Diesen müssen Sie unbedingt noch einmal bestätigen, damit Ihr Wunschtermin tatsächlich gebucht ist.
Wird die Aktivierung nicht durchgeführt, verfällt die Reservierung automatisch nach drei Stunden!
Gebührenvorschuss bei Antragstellung | Restgebühr bei Einbürgerung |
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Erwachsene 191,00 € | Erwachsene 64,00 € |
Minderjährige Kinder bei Miteinbürgerung 38,00 € | Minderjährige Kinder bei Miteinbürgerung 13,00 € |
Frau Schneider
Telefon: 02366 303-592
E-Mail: einbuergerungsbehoerde@ herten.de
Gebäude: Rathaus
Raum: 025 | EG
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen informiert mit der Kampagne #IchDuWirinNRW über das Thema Einbürgerung.