Fragen rund um die Sportstätten

Sie möchten einen Schaden an einer Hertener Sportstätte melden? Oder eine Sportanlage für eine Veranstaltung melden? Hier finden Sie alle Informationen rund um die Benutzung der Hertener Sportstätten.

Beschaffung von Inventar und Sportgeräten

Die Stadt Herten versorgt alle Sportstätten mit Grundsportgeräten und kümmert sich auch im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel um Ersatzbeschaffungen. Anträge hierzu sind ausschließlich ans Sportbüro der Stadt Herten zu richten.

Koordination Übungsbelegung Sportstätten

Die Trainings- und Übungsbelegungen für die 49 städtischen Sportstätten (Turn- und Sporthallen sowie alle Außensportanlagen) werden zentral vom Sportbüro der Stadt Herten vergeben, koordiniert und kontrolliert. Nur so ist ein reibungsloser Ablauf möglich.

Die Kapazitäten der Sportstätten sind weitestgehend ausgeschöpft. Aus diesem Grund sollten nicht mehr benötigte Übungsstunden sofort ans Sportbüro zurückgegeben werden (Fair Play).

Zusätzliche Trainings- oder Übungsstunden sind daher zur Zeit schwer zu realisieren, aber nicht unmöglich.

Nutzungs- und Pachtverträge für Sportstätten

Für die Überlassung von Sportstätten oder auch Grundstücken zwecks Bebauung sind mit der Stadt Herten Nutzungs- oder Pachtverträge abzuschließen. Diese Verträge liegen im Sportbüro vor und sind durch den Landessportbund überprüft und für gut befunden worden.

Schadensmeldung an Hertener Sportstätten

Sämtliche Schäden an städtischen Sporteinrichtungen sind so schnell wie möglich telefonisch an das Sportbüro der Stadt Herten weiterzuleiten. Nur so und durch die Mithilfe von Vereinen und weiteren Nutzern können Schäden unverzüglich und zeitnah repariert werden.

Sportstättenbau und -modernisierung

Im Sportstättenentwicklungskonzept der Stadt Herten sind alle Sportstätten erfasst. Mit diesem Konzept soll die vorhandene Infrastruktur gesichert und an zukünftige Anforderungen ausgerichtet werden. Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Sportanlagen. Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen werden durch Ratsbeschlüsse festgelegt und im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel eingeplant.

Vergabe von Sportstätten für Veranstaltungen

Jeder Hertener Sportverein oder jede Betriebssportgruppe hat die Möglichkeit, Hertener Sportstätten zu mieten. Vereinen, die dem Stadtsportverband Herten angehören, werden die Sportstätten kostenlos zur Verfügung gestellt.

Dabei gilt, dass der Meisterschaftsspielbetrieb immer Vorrecht hat. Es wird keine Veranstaltung vor dem regulären Spielbetrieb genehmigt.

Für Vereine, die nicht dem Stadtsportverband angehören, gibt es eine Entgeltordnung. Diese Gebühren können bei der Servicestelle für den Sport erfragt werden. 

Zum Verfahren:

Der Verein oder die Institution meldet sich per E-Mail oder in Ausnahmefällen auch telefonisch und bittet um Genehmigung der entsprechenden Sportstätte für einen Termin. Das Team der Servicestelle für den Sport wird sich umgehend schriftlich melden, um den Termin zu genehmigen oder abzusagen.

Download

Ihre Ansprechpersonen

Frau Kroll
Telefon: 02366 303-474
Gebäude: FBW
Raum: 1

Regiofreizeit.de

Mit dem Freizeitportal für das Vest wird die Freizeitgestaltung ganz einfach.

Veranstaltungskalender

Konzerte, Theater oder Stadtfest - Hier finden Sie aktuelle Veranstaltungen in Herten.