Sondernutzung

Mit dem Begriff Sondernutzung wird die Nutzung öffentlicher Flächen bezeichnet, die über den vorgesehenen Gebrauch hinausgeht und das gleiche Recht aller überschreitet. Deshalb ist für jede Sondernutzung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich.

Zu Sondernutzungen zählen beispielsweise Veranstaltungen, Warenauslagen, Außengastronomie und Werbeständer aber auch das Lagern von Baumaterialien und Aufstellen von Baugerüsten, Baubuden, Arbeitswagen, Baumaschinen oder Containern.

Weitere Informationen

Bei einer Sondernutzung ist zu beachten, dass die normale Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche so gering wie möglich beeinträchtigt wird. So ist bei der Sondernutzung von Gehwegflächen dafür zu sorgen, dass Fußgängern eine sichere Nutzung des Gehweges in ausreichender Breite weiterhin möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die Sondernutzung erst begonnen werden darf, wenn Ihnen die schriftliche Erlaubnis dazu vorliegt. Für die Bearbeitung, eine eventuelle Klärung von Unstimmigkeiten und die anschließende Zusendung des Bescheides muss der Antrag der Stadtverwaltung Herten daher mindestens 14 Tage vor der geplanten Nutzung vorliegen.

Für das Lagern von Baumaterialien gilt: Dauert die Lagerung auf öffentlicher Fläche länger als 48 Stunden, muss eine Sondernutzung beantragt werden. 

Kosten

Es fallen Kosten gemäß der gültigen Sondernutzungssatzung und zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 29,00 Euro pro angefangene halbe Stunde, mit einem Ortstermin 58,00 Euro pro angefangene halbe Stunde, an. Eine Gebührenbefreiung kann erfolgen, wenn ein gemeinnütziger (bitte Bescheinigung des Finanzamtes beifügen!), religiöser oder politischer Zweck verfolgt und dieser unmittelbar ausgeübt wird.

Erforderliche Unterlagen

Ein entsprechender Antrag ist einzureichen. Die jeweiligen Formulare finden Sie im Download-Bereich.

Arten der Sondernutzung

Anbieten von Waren und Leistungen

Kontakt:

Peggy Fiorentelli
Tel. 02366 303-499
ordnung-sondernutzung@remove-this.herten.de 
Gebäude: Außenstelle
Paschenbergstraße 2a
45699 Herten

Mandy Beermann
Tel. 02366 303-415
ordnung-sondernutzung@remove-this.herten.de
Gebäude: Außenstelle
Paschenbergstraße 2a
45699 Herten

Veranstaltungen

Kontakt:

Gerd Wirbitzky
Tel. 02366 303-498
ordnung-sicherheit@remove-this.herten.de
Gebäude: Außenstelle
Paschenbergstraße 2a
45699 Herten

Bitte beachten Sie die Sonderregelungen für Veranstaltungen auf dem Ewald-Gelände.

Aufstellen und Lagern von Gegenständen

Kontakt:

Michael Strickerschmidt
Tel. 02366 303-641
bau-sondernutzung@remove-this.herten.de
Rathaus, R. 321

Öffnungszeiten Rathaus

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ordnungsrecht.