Bestattungskosten

Zuständig für die Gewährung einer Hilfe für Bestattungskosten ist das:

Kreissozialamt Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45655 Recklinghausen
Telefon: 02361 53-3881

Gesprächszeiten: Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr

Rechtsgrundlagen

SGB XII