Lärmaktionsplan

Auf Lärmprobleme hinweisen, ruhige Gebiete schützen und die Stadt insgesamt leiser machen – das sind die Ziele der städtischen Lärmaktionsplanung. Wie diese Ziele umgesetzt werden könnten, steht im Lärmaktionsplan. Mit diesem Plan soll die Lärmsituation in Herten langfristig verbessert werden. Den Rahmen für den Lärmaktionsplan setzt dabei das Bundes-Immissions-Schutzgesetz, kurz BImSchG. Am 2. Oktober 2013 wurde der erste Hertener Lärmaktionsplan im Rat beschlossen.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans alle fünf Jahre spiegelt nicht nur die gesetzliche Pflicht wider, sondern zeigt die langfristige Herausforderung der nachhaltigen Lärmminderung. Der bestehende Lärmaktionsplan 2018 ist mit Beschluss des Rates am 28.11.2018 in Kraft getreten.

Rechtlicher Hintergrund

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Somit ist auch Stadt Herten ist für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes zuständig. Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) aus dem Jahr 2002. Diese Richtlinie ging im Jahr 2005 in deutsches Recht über. Sie wurde im Bundes-Immissionsschutzgesetz durch §47 festgeschrieben.

Mit der Richtlinie hat man ein europaweites Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zusätzlich können „Ruhige Gebiete“ ausgewiesen werden, um sie vor eine Zunahme von Lärm zu schützen.

Umgebungslärm ist definiert als belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln (Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr) sowie von Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt jedoch keine Grenzwerte vor, bei deren Überschreitung eine Verpflichtung zur Ergreifung von Maßnahmen zwingend erforderlich wäre.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Herten bietet vom 16.10.2023 bis 24.11.2023 die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

 

Wie funktioniert der Plan?

Die Grundlage der Lärmaktionsplanung bilden Lärmkarten. Sie stellen die Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet anhand von Lärmindizes dar. Die Karten und weitere Infos sind auf der Homepage www.umgebungslaerm.nrw.de zu finden.

 

Wie kann ich mich bei der Neuaufstellung beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes, lokales Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte des bestehenden Lärmaktionsplans 2018 auf der Seite unten. Wir freuen uns über Ihren Beitrag.

 Machen Sie sich mit den Begebenheiten an Ihrer Örtlichkeit vertraut. Teilen Sie uns per E-Mail unter Angabe der entsprechenden Adresse/Örtlichkeit die Lärmbelastung oder den Maßnahmenvorschlag mit unter umwelt@remove-this.herten.de oder postalisch unter Rathaus Stadt Herten, Stadtentwicklungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten bis einschließlich 24.11.2023 entgegengenommen.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit die Karten zu den Öffnungszeiten des Rathauses vom 16.10.2023 bis zum 24.11.2023 im Foyer des 3. Obergeschosses einzusehen.

ERKLÄRUNG: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs überprüft und ggf. miteinbezogen.

Anfang 2024 findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt, vom Rat beschlossen und unter www.herten.de bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

Ihre Ansprechperson

Herr Hegemann
Telefon: 02366 303-454
Gebäude: Rathaus
Raum: 343

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