Lärmaktionsplan

Auf Lärmprobleme hinweisen, ruhige Gebiete schützen und die Stadt insgesamt leiser machen – das sind die Ziele der städtischen Lärmaktionsplanung. Wie diese Ziele umgesetzt werden könnten, steht im Lärmaktionsplan. Mit diesem Plan soll die Lärmsituation in Herten langfristig verbessert werden. Den Rahmen für den Lärmaktionsplan setzt dabei das Bundes-Immissions-Schutzgesetz, kurz BImSchG. Am 2. Oktober 2013 wurde der erste Hertener Lärmaktionsplan im Rat beschlossen.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans alle fünf Jahre spiegelt nicht nur die gesetzliche Pflicht wider, sondern zeigt die langfristige Herausforderung der nachhaltigen Lärmminderung. Der Lärmaktionsplan 2018 ist mit Beschluss des Rates am 28.11.2018 in Kraft getreten.

Rechtlicher Hintergrund

Die Stadt Herten ist für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes zuständig. Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) aus dem Jahr 2002. Diese Richtlinie ging im Jahr 2005 in deutsches Recht über. Sie wurde im Bundes-Immissionsschutzgesetz durch §47 festgeschrieben.

Mit der Richtlinie hat man ein europaweites Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zusätzlich können „Ruhige Gebiete“ ausgewiesen werden, um sie vor eine Zunahme von Lärm zu schützen.

Umgebungslärm ist definiert als belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln (Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr) sowie von Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt jedoch keine Grenzwerte vor, bei deren Überschreitung eine Verpflichtung zur Ergreifung von Maßnahmen zwingend erforderlich wäre.

Wie funktioniert der Plan?

Die Grundlage der Lärmaktionsplanung bilden Lärmkarten. Sie stellen die Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet anhand von Lärmindizes dar. Darüber hinaus wird ermittelt, wie viele Personen in Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern bestimmten Lärmbelastungen ausgesetzt sind. Die Karten und weitere Infos sind auf der Homepage www.umgebungslaerm.nrw.de zu finden und werden außerdem im Kapitel drei des Plans vorgestellt.

Hier können Sie den Lärmaktionsplan 2018 herunterladen.

Ihre Ansprechperson

Frau Christian
<p>Amtsleitung</p>
Telefon: 02366 303-286
Gebäude: Rathaus
Raum: 354

Hertener Klimakonzept 2020+

Herten begreift sich als Stadt der neuen Energien. Alle dahin gehenden Maßnahmen bündeln sich im Hertener Klimakonzept 2020+.