Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Unterstützung der Ukraine-Flüchtlinge und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Auf der Seite vom Auswärtigen Amt finden Sie alles Wissenswerte u. a. zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland auch in der Landessprache übersetzt: www.auswaertiges-amt.de


Postzustellung

Für die ordnungsgemäße Zustellung von Briefen ist es notwendig, dass die Namen der Personen, die in den jeweiligen Häusern wohnen, auf dem Briefkasten oder auf der Klingel vermerkt sind.

Die Briefe gehen sonst zurück an den Absender.


Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland

 

Welche Papiere brauche ich für eine Einreise in Deutschland?

Aktuell benötigen Sie lediglich einen biometrischen Reisepass, um nach Deutschland einzureisen.
Wenn Sie noch keinen biometrischen Reisepass haben, können Sie in einer deutschen Auslandsvertretung in Nachbarstaaten der Ukraine ein Visum zur Einreise beantragen. Dies gilt auch für nicht ukrainische Drittstaaatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine.

Wie lange ist mein Visum gültig?

Visafreie Kurzaufenthalte und Kurzzeitvisa gelten in der Regel 90 Tage und können unter bestimmten Umständen um weitere 90 Tage verlängert werden. Wenden Sie sich dazu bitte an die Ausländerbehörde per E-Mail an ABH@remove-this.herten.de oder telefonisch unter den Nummern 02366 303-532, 02366/303-575 und 02366/303-533.

Muss ich einen Asylantrag stellen?

Die Europäische Union hat die unbürokratische Aufnahme von ukrainische Staatsangehörigen beschlossen. Nach aktuellem Stand sollen geflüchtete Menschen in der Regel bis zu drei Jahren Schutz bekommen, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen.

Ich bin zunächst bei Familie oder Freunden untergekommen und suche jetzt eine Wohnung. An wen kann ich mich wenden?

Die Fachstelle Wohnen der Stadt Herten unterstützt bei Fragen zu Wohnraumangeboten für geflüchtete Menschen aus der Ukraine.
Ihre Ansprechperson:
Herr Reismann
Telefon: 02366 303-410
E-Mail: f.reismann@remove-this.herten.de.

Welche finanziellen Leistungen stehen mir zu?

Zum Schutzstatus in Deutschland gehört auch eine finanzielle Grundsicherung. Die Höhe der Leistungen hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Herten:
Claudia Rattay
Telefon: 02366 303-582
E-Mail: c.rattay@remove-this.herten.de.

Bekomme ich Unterstützung bei der Anmeldung in Deutschland?

Das Haus der Kulturen unterstützt geflüchtete Menschen bei Behördengängen. Alle Infos unter: www.haus-der-kulturen.de.
Ebenfalls erhalten Sie im Rathaus bei den Mitarbeitenden des Kommunalen Integrationsmanagements Unterstützung: https://www.herten.de/kommunalesintegrationsmanagement.html
Auch der Flüchtlingsrat leistet Unterstützung für geflüchtete Menschen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Renate Nöbe
Telefon: 0151 70101509
E-Mail: renate.noebe@remove-this.gmx.de

 


Weiterführende Informationen

Auswärtiges Amt, Fragen und Antworten in ukrainischer und russischer Sprache

www.auswaertiges-amt.de


Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine

www.mkffi.nrw/ukraine


Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland

www.bamf.de/AsylFluechtlingsschutz


Flüchtlingsrat NRW, Informationen zur Einreise aus der Ukraine nach Deutschland sowie zu den Aufnahmemöglichkeiten

www.frnrw.de/aktuelle-informationen-zur-ukraine


Bundesregierung, Rat und Unterstützung per Telefon oder Chat

www.bundesregierung.de/krieg-in-der-ukraine/hilfs-und-krisentelefone


Hilfsangebote

Angebote für Übersetzertätigkeiten, Sachspenden, Geldspenden, Wohnraum anbieten, Betreuung oder medizinische Hilfe können Sie melden unter:

www.ukraine.drk-herten.de

ukraine@remove-this.drk-herten.de

02366 / 18 15 -149
(werktags 8-16:30 Uhr)

Anlaufstellen für Sachspenden >>

Ansprechpersonen für soziale Leistungen:

www.herten.de/soziale-leistungen >>

Unbegleitete Minderjährige

Die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter koordiniert das Jugendamt. Die Hotline ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses unter 02366/303-370 erreichbar.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Polizei unter 110 ansprechbar.

Ausländerbehörde

Link zur Ausländerbehörde >>

Telefon: 02366 303-0

E-Mail: ABH@remove-this.herten.de

News

29.03.2022 Ukraine , Presse
Impfaktion für Flüchtlinge aus der Ukraine

Im Impfzentrum DRK-Herten wird gegen Corona, Masern, Mumps und mehr geimpft


25.03.2022 Ukraine , Presse
Unterbringung von geflüchteten Personen

Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten


16.03.2022 Ukraine , Presse
Stadt Herten richtet „Anlaufstelle Ukraine“ ein

Koordinationsteam nimmt am 15. März die Arbeit im Glashaus-Bistro auf


04.03.2022 Ukraine , Presse
„Hilfskonferenz Ukraine“ richtet Internetportal ein

Erste Anlaufstelle für Hilfsangebote ab 7. März erreichbar