Es gibt verschiedene Gebühren, die in Zusammenhang mit Beerdigungen und Grabstätten entrichtet werden müssen:
- Gebühr für den Erwerb von Nutzungsrechten
- Gebühr für die Grabbereitung
- Gebühr für Benutzung der Friedhofsgebäude (Unterstellung, Aufbahrung, Trauerhalle)
- Gebühr für Um- und Ausbettungen
- Gebühr für sonstiges (Vorzeitige Rückgabe von Grabstellen, Orgelspiel bei Trauerfeiern, Umschreibung von Nutzungsrechten usw.)
Ausführliche Informationen finden Sie in der Gebührensatzung, die unten auf der Seite zum Download bereitsteht.
Die Friedhofsverwaltung ist beim ZBH im Bereich Grün angesiedelt. Sie ist zuständig für alle kommunalen Friedhöfe der Stadt Herten. Die Friedhofsverwaltung steht als Ansprechpartner für Bestatter, aber auch Privatpersonen zur Verfügung.
Tod eines Angehörigen?
Sollte einer Ihrer Angehörigen verstorben sein, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Hausarzt, damit dieser die Todesursache feststellen kann. Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung sind NICHT die ersten Ansprechpartner.
Auf folgenden Seiten finden Sie hilfreiche Auflistungen, was Sie darüber hinaus in die Wege leiten müssen.
Weitere Links
- Entgeltordnung für Sonderleistungen im Bestattungswesen (03.01.2001)11.15 K
- Nutzungsordnung Bestattungswald „Ruhestätte Natur“ (23.09.2015)79 K
- Gebührensatzung kommunale Friedhöfe (09.12.2024)740 K
- Friedhofssatzung der Stadt Herten für kommunale Friedhöfe (16.06.2023)232 K
- Nutzungsordnung Waldfriedhof-Grabfeld Islamische Bestattungen (02.12.2019)112 K
- Grabmalgenehmigung gem. § 21/5 Friedhofssatzung16.70 K
- Anmeldung einer Bestattung/Erwerb einer Baumgrabstätte (Stand 01.07.2023)671 K