Friedhofssatzung und Friedhofsgebühren

Es gibt verschiedene Gebühren, die in Zusammenhang mit Beerdigungen und Grabstätten entrichtet werden müssen:

  • Gebühr für den Erwerb von Nutzungsrechten
  • Gebühr für die Grabbereitung
  • Gebühr für Benutzung der Friedhofsgebäude (Unterstellung, Aufbahrung, Trauerhalle)
  • Gebühr für Um- und Ausbettungen
  • Gebühr für sonstiges (Vorzeitige Rückgabe von Grabstellen, Orgelspiel bei Trauerfeiern, Umschreibung von Nutzungsrechten usw.)

Ausführliche Informationen finden Sie in der Gebührensatzung, die unten auf der Seite zum Download bereitsteht.

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung ist beim ZBH im Bereich Grün angesiedelt. Sie ist zuständig für alle kommunalen Friedhöfe der Stadt Herten. Die Friedhofsverwaltung steht als Ansprechpartner für Bestatter, aber auch Privatpersonen zur Verfügung. 

Tod eines Angehörigen?

Sollte einer Ihrer Angehörigen verstorben sein, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Hausarzt, damit dieser die Todesursache feststellen kann. Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung sind NICHT die ersten Ansprechpartner.

Auf folgenden Seiten finden Sie hilfreiche Auflistungen, was Sie darüber hinaus in die Wege leiten müssen.

Weitere Links

www.todesfall-checkliste.de 
www.bestattungen.de 

Download

Ihre Ansprechpersonen

Herr Schmid
Telefon: 02366 303-152
Gebäude: ZBH
Raum: B 2
Herr Trella
Telefon: 02366 303-152
Gebäude: ZBH
Raum: B 2