Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJuHi) Herten ist innerhalb des Fachbereiches Familie, Jugend und Soziales eine Abteilung im Bereich Hilfen zur Erziehung. Auf Grundlage der §§ 27 ff. Sozialgesetzbuches VIII (SGB VII) ist die WiJuHi für die wirtschaftlichen Aspekte von ambulanten Maßnahmen und stationären Unterbringungen von Kindern zuständig.
Ansprechpartner für Pflegeeltern & Kinderheime
Sind Kinder in Pflegefamilien oder Kinderheimen untegebracht, kümmert sich die WiJuHi um alle mit der Unterbringung verbundenen Zahlungen. Daher arbeitet die WiJuHi mit dem Sozialen Dienst und dem Pflegekinderdienst der Stadt Herten, aber auch mit den Pflegefamilien und den Kinderheimen der Region eng zusammen.
Ansprechpartner für leibliche Eltern
Auch für leibliche Eltern kann die wirtschaftliche Jugendhilfe der richtige Ansprechpartner sein, wenn es um die Heranziehung der leiblichen Elternteile zu einem Kostenbeitrag geht. Der Jugendhilfeträger stellt für das Kind den kompletten Lebensunterhalt sicher. Der Unterhaltsanspruch wird somit durch die Forderung eines Kostenbeitrag ersetzt. Der Kostenbeitrag unterliegt aber anderen Berechnungsgrundlagen als der Unterhalt und ist nicht eins zu eins übertragbar.
Montag bis Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
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8 bis 16 Uhr | 8 bis 12.30 Uhr | 8 bis 17.30 Uhr | 8 bis 12.30 Uhr |
Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt bekommen und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.