Denkmalschutz in Herten

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahre 1980 als letztes der alten Bundesländer ein Denkmalschutzgesetz erlassen. Die Denkmalliste der Stadt Herten umfasst 88 Baudenkmäler, ein ortsfestes Bodendenkmal und zwei bewegliche Denkmäler. Hinzu kommen zwei Denkmalbereiche, die durch Satzungen geschützt sind. (Stand: 01.01.2011)

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat der Gesetzgeber für das Land NRW den Denkmalbegriff bewusst weit gefasst. Dies geschah in der Absicht, nicht nur die herausragenden Zeugen der Bau- und Kulturgeschichte, die ohnehin im allgemeinen Bewusstsein fest verankert sind zu schützen, sondern auch die vielen kleinen Denkmäler zu erfassen, die in ihrer Summierung die geschichtliche Entwicklung ablesbar machen.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Gesetzgeber den Denkmaleigentümern bestimmte Verpflichtungen auferlegt. Hierzu zählt vor allem die denkmalrechtliche Erlaubnispflicht für Maßnahmen am Objekt.

Demgegenüber räumt das Gesetz den Betroffenen auch Vergünstigungen ein. Dazu zählen finanzielle Unterstützungen, vor allem durch steuerliche Erleichterungen. Diese wirken sich bei der Einkommensteuer, Vermögensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer oder Umsatzsteuer aus. Nähere Einzelheiten können Sie bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Herten erfragen.

Informationsmaterial zu den Themen „Denkmalschutz und Denkmalpflege“ sowie „Steuerliche Förderung“ steht zur Verfügung und kann angefordert werden.


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