Vergnügungssteuer

Ausschnitt eines goldenen Roulettes.

Vergnügungssteuer wird erhoben für

  • Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnliche Geräte (auch PCs) in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
  • Ausspielungen von Geld und Gegenständen in Spielklubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen

Als Spielgeräte gelten auch Personalcomputer, die aufgrund ihrer Ausstattung und/ oder ihres Aufstellortes zum individuellen oder gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder zum Spielen über das Internet verwendet werden. Dart und Billard sind steuerfrei.

Mit der Vergnügungssteuer sollen hauptsächlich Einnahmen erzielt werden. Aber auch ordnungs- und sozialpolitische Ziele stehen im Fokus. So soll z. B. durch die Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsgeräten die Eindämmung der Spielsucht erreicht werden.

Steuersätze ab 2015:

Die Vergnügungssteuer für Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- und ähnliche Geräte bemisst sich bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis, bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl. Die Steuer beträgt je Gerät und angefangenen Kalendermonat

in Spielhallen

  • für Geräte mit Gewinnmöglichkeit 20 v. H. des Einspielergebnisses, mindestens 30,00 €
  • für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 50,00 €
  • für Personalcomputer 30,00 €

in Gaststätten und sonstigen Räumen

  • für Geräte mit Gewinnmöglichkeit 20 v. H. des Einspielergebnisses, mindestens 30,00 €
  • für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 30,00 €
  • für Personalcomputer 18,00 €

Abgabetermine für Steuererklärung

Für Geräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) muss je Aufstellort und Kalendermonat eine Steuererklärung bei der Stadt Herten, Fachdezernat 2.1, Finanzen / Abgaben, 45697 Herten eingereicht werden. 

Die vierteljährlichen Abgabetermine für die Steuererklärungen sind:

15. April für die Monate 

 Januar, Februar, März

15. Julifür die Monate

 April, Mai, Juni

15. Oktoberfür die Monate

Juli, August, September

15. Januarfür die Monate

Oktober, November, Dezember

Nach Prüfung der Steuererklärungen setzt die Stadt Herten die Vergnügungssteuer durch einen Vergnügungssteuerbescheid fest.

Ihre Ansprechperson

Frau Oxfort
Telefon: 02366 303-295
Gebäude: Rathaus
Raum: 250

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