Verkehrsberuhigter Bereich

Verkehrsberuhigte Bereiche werden in reinen Wohngebieten ohne Durchgangsverkehr oder Gewerbe Anbindungen eingerichtet. Es soll die Lebensqualität jenseits der Verkehrsströme erhöht werden. Es gibt keine Trennung zwischen Fahrbahn und Fußweg. Denn die befahrbare Fläche ist für alle da: Kinder können überall spielen, Menschen plauschen mitten auf der Fläche. Ausschließlich der Anliegerverkehr, also z.B. Anwohnerinnen und Anwohnder oder Paketlieferdienste sollen diese Bereiche in Schrittgeschwindigkeit befahren können. Neben Autos, Motorrädern oder anderen Fahrzeugen müssen auch Fahrräder oder Roller Schrittgeschwindigkeit fahren. Nähert sich ein Fahrzeug machen die Kinder oder Fußgängerinnen und Fußgänger Platz.

Einrichtung

Der Verkehrsberuhigte Bereich ist durch zwei Verkehrszeichen ausgewiesen. Bei Eintritt des Bereiches gilt das Zeichen solange bis das Aufhebungszeichen mit einem roten Balken erscheint. Die Fahrfläche ist einheitlich gestaltet. Nur die Parkflächen sind gesondert markiert.

Regeln

Laut § 42 der Straßenverkehrsordnung gilt:

  • Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten
  • Die Fahrzeugführenden dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten
  • Die Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen sowie Be- und Entladen

Was gibt es zu beachten

  • Laut §1 der Straßenverkehrsordnung geht ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sowie Sicherheit stets vor
  • Im gesamten Bereich gilt „rechts vor links“
  • Geparkt darf nur auf dafür markierten Parkflächen
  • Hier können viele Menschen unterwegs sein, deshalb gilt Schrittgeschwindigkeit, um jederzeit bremsbereit zu sein
  • Es kann frei gespielt werden, auch auf der Straße. Doch dieser Bereich ist trotz der Einschränkungen für Autofahrende ein öffentlicher Verkehrsraum
  • Es muss mit Autos gerechnet werden – wenn ein Auto kommt, ist die Fahrbahn zu räumen
  • Alle Verkehrsteilnehmenden müssen aufeinander achten
  • Dieser Verkehrsraum ist für alle gemacht

„Spielstraße“ oder „Verkehrsberuhigter Bereich“

Oftmals wird von „Spielstraßen“ gesprochen und der „verkehrsberuhigter Bereich“ ist gemeint. Den Begriff „Spielstraße“ gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht. Lediglich das uneingeschränkte Verbot jeglichen Fahrverkehrs durch die Schilderkombination „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und „Kinderspiele auf der Fahrbahn erlaubt“ rechtfertigen die Benutzung der ganzen Straße durch spielende Kinder. Selbst Fahrräder dürfen dort nur geschoben werden. Der „Verkehrsberuhigte Bereich“ ist keine Spielstraße. Er ist ein ganz normaler öffentlicher Verkehrsraum, nur eben verkehrsberuhigt.

Infotische und Infoflyer

An den Infotischen können sich die Bürgerinnen und Bürger über Informationsbroschüren, die die Kinderfreunde mit den Fachkollegen der verschiedenen Bereiche erarbeitet haben informieren und ihre Situation schildern. Die Kinderfreunde erklären Hintergründe von verschiedenen Maßnahmen und versuchen die Bürger für einen Perspektivwechsel zu gewinnen. Zum Beispiel motivieren die Kinderfreunde im Verkehrsberuhigten Bereich Kinder und Erwachsene sich die Hand zu reichen und für mehr Sicherheit in einem solchen Wohngebiet einzusetzen.

Ihre Ansprechperson

Frau Nolte
Telefon: 02366 303-451
Gebäude: Rathaus
Raum: 29

Kinderfreunde

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Seit 1978 arbeiten die Kinderfreunde für eine kinder- und familienfreundliche Stadt. Egal, ob es um Spielplatzgestaltung oder Verkehrssicherheit geht, hier werden die Kinder an Entscheidungs- und Planungsprozessen beteiligt.

Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche

Ob CreativWerkstatt oder Kulturrucksack - in Herten gibt es jede Menge Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Die vielfältigen Angebote finden Sie unter der Rubrik Freizeit und Kultur.

Zu den Freizeitangeboten

Kinder- und Jugend-förderplan 2015-2020

Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan 2015 bis 2020 beschreibt die inhaltliche Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in Herten. Die Schwerpunkte: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.

Kinder- und Jugendförderplan