Führungszeugnis

- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses - 

Voraussetzung zur Beantragung

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • mit Wohnsitz in Herten gemeldet

Welche Führungszeugnisse kann ich beantragen? 

Führungszeugnis für private Zwecke

Das Führungszeugnis wird nach Beantragung bei der Meldebehörde vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn an den Antragsteller gesandt.

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift - ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde - anzugeben, da es dieser Behörde direkt vom Bundeszentralregister übersandt wird.

Erweitertes Führungszeugnis

Hierfür wird die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt benötigt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. 

Europäisches Führungszeugnis

Für EU-Bürgerinnen und -Bürger ist die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses ab dem 31. August 2018 verpflichtend. Aufgrund einer Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) ist in das Führungszeugnis über Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufzunehmen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Bearbeitungsdauer

Die Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt. Dauer der Bearbeitung ca. 2 Wochen.

Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann eine längere Bearbeitungszeit erfordern, da die Mitteilung aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss. Zu der Antwortfrist von 20 Arbeitstagen, die für den angefragten Mitgliedstaat gilt, kommen ggf. noch Bearbeitungszeiten im Bundesamt für Justiz und Postlaufzeiten hinzu.

Beantragung

  • Online, direkt beim Bundesamt für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de mit einem neuen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Persönlich mit Personalausweis oder Pass (unten stehendes Formular wird nicht benötigt)
  • Oder - falls Sie nicht persönlich erscheinen können - schriftlich, unter Verwendung des unten angegebenen Formulars, mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift (Formular unter "Download")

Das Formular muss persönlich unterschrieben sein. Eine Fotokopie des Personalausweises – mit Rückseite – (oder Reisepasses, Nationalpasses, Kinderausweises mit Lichtbild) ist beizufügen, so dass die Unterschrift überprüft und beglaubigt werden kann.  Außerdem ist ein Verrechnungsscheck über die u.a. Gebühr oder ein Nachweis aus dem hervorgeht, dass die Gebühr auf das nachstehende Konto der Stadt Herten überwiesen wurde beizufügen.

Sparkasse Vest Recklinghausen
BLZ: 426 501 50
Konto-Nr.: 50 002 450
IBAN: DE02 4265 0150 0050 0024 50
SWIFT-BIC: WELADED1REK
Verwendungszweck: Führungszeugnis, Kassenzeichen 51200012

Gebühr

13,00 € 

Für die eigene Kontaktaufnahme

Bundesamt für Justiz
- Bundeszentralregister –
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn

Tel.: +49 228 99 410-40
Telefax: +49 228 99 410-5050
www.bundesjustizamt.de

Bürgerbüro Kontakt & Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros. 
Kontakt und Öffnungszeiten

Führungszeugnis & Auskunft Gewerbezentralregister

Führungszeugnisse oder eine Auskunft auf dem Gewerbezentralregister können im Internet beantragt werden. Das Online-Portal des Bundesamts für Justiz ist rund um die Uhr für Sie da.