Wird ein Kind in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagespflegeperson betreut, so müssen die Eltern festgelegte Elternbeiträge zahlen. Diese richten sich nach dem Alter des Kindes, der wöchentlichen Betreuungszeit und dem anrechenbaren Einkommen der Eltern.
Erfolgt eine Betreuung sowohl im Kindergarten als auch zusätzlich durch eine Tagesmutter, sind die jeweils vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden aufzuaddieren. Der Elternbeitrag richtet sich dann nach den Gesamtbetreuungsstunden.
Besuchen Geschwisterkinder in Herten gleichzeitig eine Tageseinrichtung, offene Ganztagsschule oder werden im Rahmen der Kindertagespflege betreut, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich ohne die Beitragsbefreiung unterschiedlich hohe Beträge, so ist der höchste Betrag zu zahlen.
Die Höhe der Beiträge ist in der Beitragssatzung der Stadt Herten geregelt. Es handelt sich um Monatsbeiträge.
Nach einer geeigneten Kindertageseinrichtungen suchen und Ihr Kind direkt online bei dieser und/oder zwei weiteren Wunsch-Kitas anmelden in drei Schritten:
Kita-Online