Das Team der Hertener Wirtschaftsförderung stellt auf dieser Seite aktuelle Informationen sowie weiterführende Links zu den Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen und zu den aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bereit.
Hier finden Sie Infos zu den Themen:
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie regelt das Land Nordrhein-Westfalen die Schutzmaßnahmen im Wege der Verordnung. Die aktuelle Fassung finden Sie auf der Internetseite des Minsteriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie#verordnungen
Diese Verordnung gilt direkt für alle Bürger*innen und Betriebe/ Einrichtungen.
Um die Wirtschaft des Landes zu unterstützen haben der Bund und die NRW-Landesregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt. Die allgemeinen Informationen hierzu finden Sie unter www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Corona-Wirtschaftshilfen verlängert
Gemäß des Beschlusses der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundesregierung sollen die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie Finanzen haben sich auf die Verlängerung verständigt. Die bewährten Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV werden fortgesetzt:
Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss.
Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro.
Überbrückungshilfe IV
Die Überbrückungshilfe III Plus wird im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis zum 31. März 2022 fortgeführt. Neben der Fixkostenerstattung von bis zu 90 Prozent bei einem Umsatzausfall von mehr als 70 Prozent gibt es nun einen verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung.Außerdem gilt die Verlängerung der Antragsberechtigung auch für Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit in Folge von Corona-Regeln im Januar und Februar 2022 freiwillig schließen.
Eigenkapitalzuschuss: Neben der Fixkostenerstattung können von den erneuten Einschränkungen besonders betroffene Unternehmen einen verbesserten Eigenkapitalzuschuss beantragen, wenn der Umsatzeinbruch mindestens 50 Prozent beträgt. Der Eigenkapitalzuschuss beträgt in der Überbrückungshilfe IV bis zu 30 Prozent der Fixkostenerstattung. Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 Prozent.
Pyrotechnik: Eine gesonderte Unterstützung ist bei Bedarf für Unternehmen der pyrotechnischen Industrie vorgesehen.
Verderbliche Ware: Branchenspezifische Regelungen, wie z. B. der Ausgleich von Warenwertverlusten verderblicher oder saisonaler Ware, werden fortgeführt.
Überbrückungshilfe III plus – Fördermonate Juli bis Dezember 2021
Die Antragsfrist wurde verlängert bis 31. März 2022!
Auch hier kann die Schlussabrechnung bis zum 31.12.2022 durch einen prüfenden Dritten erfolgen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen (Gründung bis 31.10.2020) sowie
- Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb,
- die in einem Monat des Förderzeitraums einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 erlitten haben.
Als förderfähige Fixkosten können unter anderem Mieten/ Pachten, Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen, Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Hygienemaßnahme, Kosten für Steuerberater und Auszubildende geltend gemacht werden.
Für Personalkosten werden pauschal 20 % der sonstigen Fixkosten (ohne Kosten für Auszubildende) berücksichtigt, soweit Personalkosten tatsächlich anfallen.
Alternativ kann für die Monate Juli bis September 2021 die Restart-Prämie / Personalkostenhilfe beantragt werden.
Die Restart-Prämie können Unternehmen beantragen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen (sozialversicherungspflichtig) oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen.
Die Prämie ist ein Zuschuss zu den dann steigenden Personalkosten in den Monaten Juli bis September 2021 und kann beantragt werden, wenn auch die Antragsberechtigung für die Fixkostenerstattung vorliegt.
Die Prämie deckt die Differenz der tatsächlich gezahlten Personalkosten in den genannten Monaten zu den Personalkosten im Mai 2021 in unterschiedlicher Höhe:
im Juli zu 60 %, im August zu 40 % und im September zu 20 %.
Für Unternehmen der Reise-, Veranstaltungs- und Kulturbranche gelten Sonderregelungen.
Art der Förderung und Förderhöhe
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
- bis zu 90 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch ab 70 %
- bis zu 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %
- bis zu 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 30 % und 50 %
im Fördermonat im Vergleich zum Referenzmonat 2019.
Antragsverfahren:
Der Antrag kann ausschließlich digital und über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer erfolgen.
Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
1. Nehmen Sie Kontakt zu einem/einer Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigtem/vereidigter Buchprüfer/in auf.
Dort besprechen Sie die Anforderungen und das weitere Verfahren.
2. Ihr/e Dienstleister/in registriert sich auf der bundesweiten Online-Plattform.
Dann kann er/sie für Sie den Antrag und die Unterlagen digital einreichen.
Außerdem kann er/sie sich jederzeit über den Bearbeitungsstand informieren.
Sobald der Bescheid vorliegt, wird er/sie informiert.
Der Antrag wird nach dem Einreichen auf der bundesweiten Plattform weiter an die zuständigen Stellen der Länder weitergeleitet und dort beschieden.
Für Nordrhein-Westfalen sind das die Bezirksregierungen. Für die Anträge Hertener Unternehmen ist also die Bezirksregierung Münster, www.bezreg-muenster.de , zuständig.
Überbrückungshilfe Phase III – Fördermonate November 2020 bis Juni 2021
Die Schlussabrechnung kann bis 31.12.2022 über einen prüfenden Dritten eingereicht werden. Informationen dazu finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Überbrückungshilfe Phase II – Fördermonate September bis Dezember 2020
Die Schlussabrechnung kann bis 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Auch hier erfolgt die Schlussabrechnung erfolgt über einen prüfenden Dritten ausschließlich über die digitale Plattform.
Informationen hierzu gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Überbrückungshilfe Phase I – Fördermonate Juni bis August 2020
Die Schlussabrechnung kann bis 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Auch die Schlussabrechnung erfolgt über den beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt ausschließlich über die digitale Plattform.
Informationen hierzu gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Die Außerordentliche Wirtschaftshilfe für die Monate November und Dezember (2020) konnte vom 25.11.2020 bis 30.04.2021 beantragt werden.
Die Schlussabrechnung kann bis zum 31.12.2022 eingereicht werden.
Eine Übersicht über die Hilfen finden Sie hier:
Überbrückungshilfe Unternehmen - November- und Dezemberhilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Eine ausführliche FAQ-Liste inkl. Hinweisen zur Schlussabrechnung finden Sie hier:
Überbrückungshilfe Unternehmen - Fragen und Antworten zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land NRW Unternehmen und Selbständige, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt werden können.
Analog zur Überbrückungshilfe IV können Anträge bis 30. April 2022 gestellt werden. Der Förderzeitraum ist bis Ende März verlängert worden.
Informationen finden Sie unter https://www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-nrw
Die KfW als Förderbank des Bundes hat einen Schnellkredit für den Mittelstand aufgelegt. Um die Folgen der erneuten Teil-Schließung im November abzufedern, wurden die Zugangsvoraussetzungen verbessert.
Hier nun die aktuellen wesentlichen Rahmenbedingungen:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiter*innen, die seit mindestens Januar 2019 am Markt sind.
Außerdem müssen Unternehmen entweder
- in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder
- im Jahr 2019 einen Gewinn erwirtschaftet haben.
- Sofern das Unternehmen für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die
- bereits vor der Corona-Krise (Stichtag 31.12.2019) in Schwierigkeiten waren
- währende der Kreditlaufzeit Gewinne oder Dividenden ausschütten
- landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind.
- Die Mitarbeiterzahl können Sie folgendermaßen berechnen:
a) es zählen alle Mitarbeiter, die am 31.12.2019 einen laufenden Arbeitsvertrag hatten;
b) Mitarbeiter bis 20 Stunden: Faktor 0,5
c) Mitarbeiter bis 30 Stunden: Faktor 0,75
d) Mitarbeiter über 30 Stunden und Auszubildende: Faktor 1
e) Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis: Faktor 0,3
Sie benötigen rechnerisch mindestens 10,1 Mitarbeiter.
- Der Kredit kann für Anschaffungen (z.B. Maschinen, Ausstattung, etc.) und laufende Kosten (z.B. Miete, Gehälter, Warenlager) beantragt werden. Der Kredit kommt nicht in Frage für die Umschuldung oder Ablösung von bestehenden Krediten; nicht förderfähig sind außerdem Nach- und Anschlussfinanzierungen für abgeschlossene Vorhaben. Unter dem u.g. Link finden Sie außerdem eine Ausschlussliste.
- Die KfW übernimmt 100 % des Kreditausfallrisikos von Ihrer Bank. Die Bank holt nur eine Schufa-Auskunft ein, es erfolgt keine Risikoprüfung. Sie müssen keine Sicherheiten stellen, haften aber zu 100 % für die Rückzahlung. Die Bank holt lediglich die Auskunft einer allgemein anerkannten Auskunftei ein. Den Antrag stellen Sie über ein Kreditinstitut. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie bei Ihrem Kreditinstitut. Grundsätzlich müssen Sie Ihre Angaben und Zahlen nachweisen.
- Der Kreditbetrag kann maximal 25 % des Jahresumsatzes des Jahres 2019 betragen. Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können maximal 850.000 € erhalten. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können maximal 1.500.000 € erhalten. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 2.300.000 €. Der Kredit kann nur komplett in einer Summe abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 1 Monat nach Zusage. Bis zur Erreichung des Kredithöchstbetrages können maximal zwei Anträge gestellt werden. Diese sind bei demselben Kreditinstitut zu stellen.
- Der Kredit hat eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Auf Wunsch gibt es bis zu 2 tilgungsfreie Jahre.
- Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird mit Zusage der KfW festgelegt. Im Moment beträgt der Zinssatz 3,00 % (effektiv 3,03 %).
- Der Schnellkredit kann bis 30.06.2022 abgeschlossen werden, der Antrag kann bis 30.04.2022 gestellt werden. Bis dahin können Sie keine weiteren KfW-Kredite beantragen. Ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm 2020 zum Schnellkredit ist nicht möglich. Eine Kombination mit den Programmen der Bürgschaftsbank ist ebenfalls nicht möglich.
Die Informationen können Sie auch unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/ nachlesen.
Seit dem 23.3.2020 gilt das KfW-Sonderprogramm für etablierte und junge Unternehmen, die bis Ende 2019 nicht in Zahlungsschwierigkeiten waren.
Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Anträge können bis 30.04.2022 gestellt werden.
Das Sofortprogramm umfasst weitere Verbesserungen bei den bisherigen Angeboten KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit universell, z.B. bei der Risiko-Übernahme und den Zinssätzen. Das erhöht Ihre Chancen auf die Gewährung des Kredits durch Ihre Hausbank bzw. Ihr Kreditinstitut.
Der Kredithöchstbetrag ist unter anderem begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens
- Den aktuellen Liquiditätsbedarf des Unternehmens für die nächsten 18 Monate bei KMU
- Das doppelte der Lohnkosten in 2019
Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten.
Die KfW beteiligt sich zudem an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren.Details finden Sie auf der Homepage der KfW unter
www.kfw.de/Presse-Newsroom/Aktuelles/News/Faktenblatt_KfW-Sonderprogramm-2020.pdf
und
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/
Für Unternehmen waren auch bisher unabhängig von Größe, Alter und Branche Kreditanträge in den bereits bestehenden Förderprogrammen möglich. Die einzelnen Programme werden weiter unten erläutert. Die aufgeführten Programme gewähren zinsverbilligte Darlehen, keine Zuschüsse. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Programme Unternehmen unterstützen sollen, die vor der Corona-Krise wirtschaftlich tragfähig und gesund waren.
Grundsätzlich sind für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise Unterstützung benötigen, Liquiditätshilfen wichtig. Die infrage kommenden Programme müssen also Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes) fördern.
Damit die Kreditinstitute und Förderbanken möglichst schnell über die Anträge entscheiden können, sollten alle erforderlichen Unterlagen möglichst umfassend vorbereitet werden und zum Gespräch vorliegen. Am besten klären Sie telefonisch ab, welche Unterlagen erwartet werden.
In der Regel sind dies:
- Kurze schriftliche Beschreibung der Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen
- Jahresabschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2018 und 2019
- aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Ermittlung des Kreditbedarfs anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate
- Rentabilitätsvorschau
- Vorschlag für den Eigenbeitrag des Gesellschafters
Die nachstehend genannten Kredite sind über die Kreditinstitute/Ihre Hausbank zu beantragen und richten sich auch an Freiberufler und Kleinstunternehmen.
Unternehmen unabhängig vom Lebensalter
Bürgschaftsbank NRW
Auch die Bürgschaftsbank hat Ihr Angebot noch einmal erweitert und die Entscheidungsprozesse schlanker gestaltet. Neben der Expressbürgschaft und der Sofort-Bürgschaft steht nun auch die Schnellbürgrschaft zur Verfügung:
Sofort-Bürgschaft:
- Für Kredite (Investitionen, Betriebsmittel, Corona-Hilfen) bis zu 100.000 €
- Bürgschaft bis zu 90 %, als bis zu 90.000 €
- Bearbeitungszeit 24 Stunden
Express-Bürgschaft:
- Kreditsumme bis zu 277.700 €
- Bürgschaft bis zu 90 %, also bis zu 250.000 €
- Bearbeitungszeit 72 Stunden
Anträge sind über die Kreditinstitute zu stellen. Informationen:
www.finanzierungsportal.ermoeglicher.de und www.bb-nrw.de
NRW.BANK Universalkredit
- expliziter Vermerk der NRW.BANK über Verbesserung der Konditionen als Corona-Hilfe
- keine Mindestkreditsumme
- Risikoübernahme von bis zu 80 % (für Betriebsmittelfinanzierungen) mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren
- Laufzeiten von 3 bis 10 Jahren gestaltbar, tilgungsfreie Jahre vereinbar
- Zinssatz wird nach dem risikogerechten Zinssystem (Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten ergeben eine sog. Preisklasse, die mit einem Höchstzinssatz verbunden ist) ermittelt
- unbürokratische und schnelle Bearbeitung: Für Haftungsfreistellungen bis 250.000 € akzeptiert die NRW.BANK die Risikoabschätzung der Hausbank. Damit sind Plan-, Liquiditätsberechnungen und Bilanzauswertung für 2019 nicht erforderlich. Evt. benötigt die Hausbank diese Unterlagen für ihre eigene Kreditentscheidung benötigt.
- Einführung weiterer Laufzeitvarianten:
- endfällig Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit
- Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit mit der optionalen Möglichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren
www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKUniversalkredit/15260/nrwbankproduktdetail.html
Junge Unternehmen – bis zu 5 Jahren am Markt
ERP-Gründerkredit – Universell (KfW) – Sonderprogramm 2020 (mindestens 3 Jahre bis zu 5 Jahren am Markt)
- expliziter Vermerk der KfW über Verbesserung der Konditionen als Corona-Hilfe
- Risikoübernahme von bis zu 90 % für KMU (Großunternehmen 80 %) für Betriebsmittelkredite
- Laufzeit kann für Betriebsmittelkredite 2, 6 oder 10 Jahre betragen (Investitionen 6 oder 10 Jahre)
- maximal 2 tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- Zinssatz wird nach dem risikogerechten Zinssystem (Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten ergeben eine sog. Preisklasse, die mit einem Höchstzinssatz verbunden ist) ermittelt
- Dabei sind die Zinssätze deutlich reduziert worden: für KMU betragen sie 1,00 % bis 1,46 % (effektiv: 1,01 % bis 1,47 %)
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Universell-(073_074_075_076)/
ERP-Gründerkredit – Startgeld (KfW)
- im Rahmen der bestehenden Richtlinie
- Kreditbetrag für Betriebsmittel bis zu 50.000 € (insgesamt 125.000 €)
- Haftungsfreistellung von 80 %
- Laufzeit 5 Jahre mit 1 tilgungsfreien Jahr oder 10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren
- Zinssatz für 5 Jahre Laufzeit: 1,20 %; für 10 Jahre: 1,91 %
- Beantragung mehrfach möglich, bis zum Höchstbetrag von 125.000 €
- Kein Eigenkapital erforderlich
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen
NRW.BANK Gründungskredit
- im Rahmen der bestehenden Richtlinie
- 50 % Haftungsfreistellung möglich für Unternehmen, die mindestens zwei Jahre am Markt sind und für Kredite ab 125.000 €
- Absicherung alternativ über Bürgschaftsbank möglich
- Laufzeit 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr (Betriebsmittelkredite)
- Zinssatz wird nach dem risikogerechten Zinssystem (Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten ergeben eine sog. Preisklasse, die mit einem Höchstzinssatz verbunden ist) ermittelt
www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKGruendungskredit/15195/nrwbankproduktdetail.html
Unternehmen ab 5 Jahren am Markt
KfW-Unternehmerkredit – Sonderprogramm 2020
- expliziter Vermerk der KfW über Verbesserung der Konditionen als Corona-Hilfe
- Risikoübernahme von bis zu 90 % für KMU
- Laufzeiten möglich bis zu 10 Jahren
- maximal 2 tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- oder der Kredit wird für 2 Jahre endfällig gewährt, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit (bei Krediten für ausschließlich laufende Kosten)
- Zinssatz wird nach dem risikogerechten Zinssystem (Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten ergeben eine sog. Preisklasse, die mit einem Höchstzinssatz verbunden ist) ermittelt
- Kredithöchstbetrag:
25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
die doppelten Lohnkosten 2019 oder
der Liquiditätsbedarf für 18 Monate
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
NRW.BANK Mittelstandskredit
- im Rahmen der bestehenden Richtlinie
- 50 % Haftungsfreistellung möglich für Kredite ab 125.000 €
- Absicherung alternativ über Bürgschaftsbank möglich
- Laufzeit 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr für Betriebsmittelkredite
- Zinssatz wird nach dem risikogerechten Zinssystem (Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten ergeben eine sog. Preisklasse, die mit einem Höchstzinssatz verbunden ist) ermittelt
www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKMittelstandskredit/15207/nrwbankproduktdetail.html
Die Rückmeldefrist ist einheitlich auf den 31.10.2021 verlängert worden. Die evt. Rückzahlungen müssen bis zum 30.06.2023 erfolgen.
Aktuelle Informationen zum Stand, können Sie auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums nachlesen: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen: www.wirtschaft.nrw/coronahilfe
Stundung und Senken von Steuervorauszahlungen
Zur Sicherung der Liquidität können Steuerzahlungen derzeit vereinfacht gestundet und Vorauszahlungen gesenkt werden.
Die von der Krise betroffenen Unternehmen die Gewerbesteuer können bis zu drei Monate zinslos stunden. Um die Anträge möglichst unbürokratisch, schnell und mit wenig Aufwand abwickeln zu können, steht ein entsprechendes Formular auf der städtischen Homepage unter https://www.herten.de/verwaltung-politik/finanzen/abgaben-steuern/gewerbesteuer.html bereit.
Die Formulare können ausgefüllt und unterschrieben an die Abteilung Abgaben zurückgesandt werden. Die Rücksendung der unterzeichneten Anträge ist auch in digitaler Form möglich (Scan). Bitte senden Sie diese Anträge an steuern@. herten.de
Wichtig: Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können Sie dieses beantragen. Wenden Sie sich dazu an Ihren Arbeitgeber-Service. Von ihm erhalten Sie die Zugangsdaten, um Kurzarbeitergeld beantragen zu können.
Bearbeitungshinweis: In einem ersten Schritt bitte den Vordruck mit der Anzeige in Papierform an die Agentur für Arbeit Recklinghausen in 45630 Recklinghausen (Postfach-Adresse) schicken, um die Bearbeitungszeit zu minimieren. Bei einem Versand per E-Mail die Anhänge möglichst mit kleinen Datenvolumen schicken.
Für das Kurzarbeitergeld gelten ab dem 1. April 2020 vereinfachte Zugangsvoraussetzungen:
www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Die geänderten Bedingungen für das Kurzarbeitergeld gelten rückwirkend zum 1. März 2020.
Das folgende Video gibt Aufschluss über die korrekte Beantragung:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video
Die Agentur für Arbeit hat auch unter dem Link faktor-a.arbeitsagentur.de/arbeitswelt-gestalten/corona-und-kurzarbeit-was-gilt-jetzt-fuer-arbeitgeber alles Wissenswerte zum Kurzarbeitergeld und den Neuerungen zusammengestellt.
Kontaktdaten des Hertener Arbeitgeber-Service:
Herr Eickler, Tel. 02366 8009-43, stefan.eickler@ arbeitsagentur.de
Frau Haarmann, Tel. 02366 8009-66, sandra.haarmann@ arbeitsagentur.de
Hotline im Kreis Recklinghausen für Arbeitgeber: 0800 4 5555-20
Wer selbstständig ist, z.B. als Kleinstunternehmen, kann für den eigenen Lebensunterhalt für sich und die im Haushalt lebenden Angehörigen, die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beantragen.
Weitergehende Informationen finden auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit unter
www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
Hertener*innen können ihren Antrag beim Jobcenter Herten stellen.
Die Kontaktdaten finden Sie unter
www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de/Inhalte/Ueber_uns/Jobcenter_vor_Ort/BS_Herten/index.asp
Sollten Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden, gibt es auch hierfür die Möglichkeit, Entschädigung zu erhalten. Diese kann beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragt werden. Die Ansprechpartner finden Sie ebenfalls auf der Corona-Info-Seite:
www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Der Der Deutsche Hotel - und Gaststättenverband DEHOGA hat für die Unternehmen dieser Branchen unter dem folgenden Link Informationen und Checklisten zusammengestellt:
https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/aktuelles/dehoga-informiert-coronavirus/
Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmen aus den Bereichen Handel und Gastronomie, aber auch aus anderen Branchen nutzen die Möglichkeiten der Online-Präsenz und des Online-Handels.
Damit nicht nur die großen Player die Gewinner dieser Verlagerung der Geschäfte ins WorldWideWeb sind, bieten auch regionale Dienstleister Plattformen an, in der sich regionale Händlerinnen und Händler, Gastronominnen und Gastronomen präsentieren können. Der Basiseintrag ist zudem oft kostenlos, um den regionalen Zusammenhalt zu stärken.
www.vestapp.de ist ein Angebot der Recklinghäuser Agentur sitesmedia. Hier können sich die Unternehmen kostenlos in verschiedenen Rubriken eintragen.
www.herten-liefert.de ist ein Angebot der Oer-Erkenschwicker Firma Lenner Online Marketing. Auch hier kann man seinen Lieferdienst kostenlos, nach Themen sortiert, eintragen.
Industrie- und Handelskammer:
www.ihk-nrw.de/beitrag/informationen-hilfsangebote-ihks-nrw-coronavirus
Handwerkskammer:
www.hwk-duesseldorf.de/artikel/coronavirus-das-sollten-sie-jetzt-wissen-31,0,4748.html
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html
Landesregierung Nordrhein-Westfalen
www.land.nrw/corona
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/erlass_kontakt_reduzierende_massnahmen.pdf
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW
www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Herr Eickler: 02366/ 8009-43, stefan.eickler@ arbeitsagentur.de
Frau Haarmann: 02366/ 8009-66, sandra.haarmann@ arbeitsagentur.de
NRW.Bank
www.nrwbank.de/de/index.html
Beratung unter 0211/ 91741-4800
wirtschaftsfoerderung@ herten.de
Online-Plattformen ermöglichen es auch in Corona-Zeiten, regional einzukaufen und Waren anzubieten.