Um die Wartungs- und Instandsetzungskosten unseres Kanalnetzes zu decken, erhebt die Stadt Abwassergebühren. Diese unterteilen sich in Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser gemäß der Satzung zur Erhebung von Abwassergebühren.
Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich auf Grundlage der angeschlossenen Quadratmeter der bebauten/befestigten Fläche, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr werden die bebauten/befestigten Flächen für die einzelnen Grundstücke in einer Versiegelungsdatenbank verwaltet. Daher müssen Veränderung an den Flächen gemeldet werden. Das betrifft u.a. Pflasterungen, Neubau sowie Abriss von Gebäuden und Abkopplungen (Versickerung/ Entsiegelung). Das Formular "Änderungsanzeige der versiegelten Flächen- Niederschlagswassergebühr“, eine Ausfüllhilfe sowie weitere Informationen zum Thema Abwasserbeseitigung finden Sie im Downloadbereich.
Sie benötigen Informationen aus der Versiegelungsdatenbank? Gerne schicken wir Ihnen einen Auszug zu.
Kontakt: niederschlag-gewaesser-gebuehr@ herten.de
- Abwasserbeseitigungssatzung (26.04.2017)159 K
- Anlage 1 und 2 zur Abwasserbeseitigungssatzung135 K
- Anlage 3 zur Abwasserbeseitigungssatzung66 K
- Gebührenbedarfsberechnung Abwasserbeseitigung 2023788 K
- Satzung zur Erhebung von Abwassergebühren (25.01.2021)156 K
- Satzung über den Abwassergebührentarif der Stadt Herten (21.12.2023)75 K