
Wir bekämpfen Ratten im öffentlichen Raum zum Beispiel auf Wegen, Straßen oder in Parks. Für die Bekämpfung von Ratten in Kanälen ist die Stadtentwässerung zuständig.
Auf privaten Grundstücken ist der Grundstückseigentümer für die Rattenbekämpfung verantwortlich.
Für Beschwerden wegen Ratten auf privaten Grundstücken nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Ordnungsamt auf.