Bürgeranregungen - Beteiligen Sie sich am Stadtgeschehen!

Sie haben eine gute Idee, Beschwerde, Anregung oder eine Kritik, die die Stadt Herten betrifft?

Die sogenannte „Bürgeranregung“ ist der direkte Weg, sich - auch mit anderen zusammen - an die Stadt zu wenden. Eine besondere Form muss dabei nicht berücksichtigt werden, die schriftliche Anregung muss lediglich unterschrieben sein.

Die Stadt entscheidet dann, in welchen Ausschüssen die Anregung beraten werden soll. Darüber entschieden wird dann grundsätzlich im Haupt- und Finanzausschuss.

Sie, als Antragsteller, können im entsprechenden Fachausschuss Ihre Anregung auch persönlich erläutern und bekommen nach der Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss einen schriftlichen Bescheid.

Das Instrument der Bürgeranregung ergibt sich aus § 24 GO. Dort sind die Voraussetzungen aufgezählt. In der Hauptsatzung der Stadt Herten ist dann das Verfahren geregelt. 

Download

Ihre Ansprechpersonen

Frau Aberspach
Telefon: 02366 303-219
Gebäude: Rathaus
Raum: 107

Aktuelle Meldungen

Sie haben Interesse an aktuellen Pressemeldungen und Veranstaltungstipps? Dann abonnieren Sie doch unsere News als E-Mail!