Sportförderung der Stadt Herten

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Die Stadt Herten fördert gemeinsam mit dem Stadtsportverband Herten und den Hertener Stadtwerken den Sport in Herten. Einen Schwerpunkt stellt hier die überwiegend kostenlose Bereitstellung von insgesamt 49 Sportstätten dar. Die Vereine sollen die Möglichkeit haben, attraktive und funktionsfähige Sportstätten zu nutzen. 

In Herten gibt es im Außenbereich:

  • 6 Tennenplätze mit 2 Leichtathletikanlagen
  • 2 Kunstrasenplätze
  • 5 Rasenplätze
  • 6 Sportplatzgebäude mit Umkleiden und Nebenräumen
  • 6 Bolzplätze
  • 2 Tennisanlagen mit insgesamt 6 Tennisplätzen
  • 2 Skaterflächen
  • 1 Beachvolleyball-Anlage.

Die Turn- und Sporthallen gehören zu den gedeckten Sportstätten. Hier sind im Einzelnen vorhanden:

  • 10 Einfachsporthallen
  • 8 Doppelsporthallen
  • 1 Dreifachsporthalle
  • 1 Gymnastikraum
  • 3 Krafträume
  • 1 Schießsportanlage

Neben den klassischen Sportstätten gibt es weitere attraktive Sporträume wie zum Beispiel das Backumer Tal.

Vereinsförderung

Der Stadtsportverband (SSV) unterstützt die rund 100 Hertener Sportvereine finanziell in vielen Bereichen. Einzelheiten und Voraussetzungen zu den Förderungen durch den SSV können den Richtlinien des Stadtsportverbandes zur Förderung des Sports in Herten entnommen werden. Diese finden Sie am Ende dieser Seite. 

Grundsportgeräte

Der Stadtsportverband fördert die Anschaffung von Grundsportgeräten in Höhe von 50 % des Anschaffungspreises, maximal jedoch 1000 Euro. Anträge können in einem Abstand von vier Jahren gestellt werden.

Fahrtkosten Jugendmeisterschaften

Hertener Sportvereine, die Jugendsportler zu Westfalen- und darüber hinausgehenden Jugendmeisterschaften entsenden, können einen Fahrtkostenzuschuss erhalten, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die geforderten Qualifikationsleistungen erbracht haben und der Veranstaltungsort mehr als 100 Kilometer entfernt liegt.

Übungsleiterausbildung

Gefördert werden Übungsleiterlehrgänge, die entweder eine Fachlizenz C, eine C-Lizenz Freizeit- und Breitensport, eine Kampfrichter-, Wettkampf- oder eine Jugendhelferausbildung zum Ziel haben (einschließlich deren Verlängerung). Die Förderung beträgt 50 % der entstehenden Lehrgangsgebühr, maximal jedoch 150 Euro pro Person. Die erfolgreiche Teilnahme muss bei Antragstellung nachgewiesen werden.

Sportabzeichen-Wettbewerb der Schulen und Vereine

Jährlich werden beim Sportabzeichen-Wettbewerb der Schulen und Vereine folgende Geldpreise ausgelobt: der 1. Platz erhält einen Betrag in Höhe von 300 Euro, der 2. Platz einen Betrag in Höhe von 200 Euro und der 3. Platz erhält 100 Euro. Außerdem übernimmt der Stadtsportverband die Bearbeitungsgebühren für alle Kinder- und Jugendsportabzeichen.

Förderung von Spitzensportlern und Talenten

Einzelsportler, die dem A-, B-, oder C-Kader eines nationalen Fachverbandes angehören, werden für die Dauer eines Jahres gefördert.

Beihilfe Vereinsneugründung

Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Beihilfe für neu gegründete Vereine und neu aufgestellte Abteilungen bestehender Sportvereine. Auf Antrag kann eine solche Hilfe in Höhe von 100 Euro zur Beschaffung der Erstausstattung gewährt werden.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Kampmann
Telefon: 02366 303-475
Gebäude: FBW
Raum: 03
Frau Kroll
Telefon: 02366 303-474
Gebäude: FBW
Raum: 1
Frau Walter
Telefon: 02366 303471
Gebäude: FBW
Raum: 2

Regiofreizeit.de

Mit dem Freizeitportal für das Vest wird die Freizeitgestaltung ganz einfach.

Veranstaltungskalender

Konzerte, Theater oder Stadtfest - Hier finden Sie aktuelle Veranstaltungen in Herten.