Grab- und Beisetzungsarten
Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg.
Reihengräber
Reihengräber werden der Reihe nach für eine Nutzungsdauer von 15 bzw. 30 Jahren vergeben. In jeder Grabstätte darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Nutzungszeit ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Grabstätten erfolgt durch die Angehörigen. Reihengräber können auf Antrag vorzeitig gegen Gebühr eingeebnet werden.
Pflegefreundliche Reihengräber
Pflegefreundliche Reihengräber und Pflegefreundliche Urnenreihengräber werden der Reihe nach für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren vergeben. Die Pflege dieser Grabstätten erfolgt in einfachster Form während der gesamten Nutzungsdauer durch die Friedhofsverwaltung.
Halbanonyme Gräber
Halbanonyme Gräber werden in gleicher Weise und auf den gleichen Feldern angelegt wie anonyme Grabstätten. Für Angehörige besteht die Möglichkeit, an einem zentralen Gedenkstein gegen Gebühr eine normierte Namenstafel durch die Friedhofsverwaltung anbringen zu lassen.
Anonyme Reihengräber
Anonyme Reihengräber werden auf anonymen Grabfeldern vergeben. Die Angehörigen haben keine Möglichkeit der individuellen Gestaltung der Grabstelle. Die Pflege und Unterhaltung dieser Grabfelder erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Wahlgräber
Wahlgräber werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten für die 30-jährige Nutzungsdauer vergeben. In jedem Wahlgrab können je Grabstelle ein Verstorbener und zusätzlich 4 Aschenurnen beigesetzt werden. Die Nutzungsdauer ist verlängerbar. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern kann zurückgegeben werden, wenn die Ruhefrist (30 Jahre) des Letztverstorbenen abgelaufen ist. Aus wichtigen Gründen können Wahlgräber auf Antrag vorzeitig gegen Gebühr eingeebnet werden.
Pflegefreundliche Wahlgräber
Pflegefreundliche Wahlgräber werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten für die 30-jährige Nutzungsdauer vergeben. Im Übrigen gelten die Vorschriften für Wahlgräber. Die Pflege dieser Grabstätten erfolgt in einfachster Form während der gesamten Nutzungsdauer durch die Friedhofsverwaltung.
Wahlgräber als Tiefengräber
Wahlgräber als Tiefengräber werden - nur auf dem Friedhof Westerholt - als einstellige Wahlgräber für sog. "Übereinanderbestattung" abgegeben. Im Übrigen gelten die Vorschriften für Wahlgräber.
Eine Urnenbestattung erfolgt nach der Einäscherung des Verstorbenen.
Pflegefreundliche Urnenreihengräber
Pflegefreundliche Urnenreihengräber werden der Reihe nach für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren vergeben. Die Pflege dieser Grabstätten erfolgt in einfachster Form während der gesamten Nutzungsdauer durch die Friedhofsverwaltung.
Urnenreihengräber und anonyme Urnenreihengräber
Urnenreihengräber und anonyme Urnenreihengräber werden als einstellige Grabstätten für die Beisetzung von Asche abgegeben. Im Übrigen gelten die Vorschriften für Reihen- bzw. anonyme Reihengräber .
Urnenwahlgräber
Urnenwahlgräber werden als ein- oder mehrstellige Wahlgräber für die Beisetzung von Asche abgegeben. Je Grabstelle kann nur eine Urne beigesetzt werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften für Wahlgräber.
Pflegefreundliche Urnenwahlgräber
Pflegefreundliche Urnenwahlgräber werden als ein- oder mehrstellige Wahlgräber für die Beisetzung von Asche abgegeben. Je Grabstelle kann nur eine Urne beigesetzt werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften für Wahlgräber. Die Pflege dieser Grabstätten erfolgt in einfachster Form während der gesamten Nutzungsdauer durch die Friedhofsverwaltung.
Halbanonyme Gräber
Halbanonyme Gräber werden sowohl für Erdbestattung als auch für Urnenbestattung angeboten. Diese werden in gleicher Weise und auf den gleichen Feldern angelegt wie anonyme Grabstätten. Für Angehörige besteht die Möglichkeit, an einem zentralen Gedenkstein gegen Gebühr eine normierte Namenstafel durch die Friedhofsverwaltung anbringen zu lassen.
Baumgräber sind Urnenwahlgräber, bei denen die Beisetzung im Wurzelbereich von ausgewählten und als Bestattungsbaum gekennzeichneten Bäumen erfolgt. Pro Baum können bis zu acht Urnen beigesetzt werden.
Es besteht die Möglichkeit, an dem Bestattungsbaum gegen Gebühr eine genormte Namenstafel durch die Friedhofsverwaltung anbringen zu lassen.
Ausschließlich an Baumbestattungsfeldern können bereits zu Lebzeiten Nutzungsrechte an Grabstellen erworben werden.
Friedhöfe mit Möglichkeit zur Baumbestattung
Baumbestattungen als Urnenbestattungen werden auf dem Waldfriedhof, dem Alten Friedhof, dem Friedhof Westerholt sowie dem Friedhof Scherlebeck/Langenbochum durchgeführt.
- Entgeltordnung für Sonderleistungen im Bestattungswesen (03.01.2001)11.15 K
- Nutzungsordnung Bestattungswald „Ruhestätte Natur“ (23.09.2015)79 K
- Gebührensatzung kommunale Friedhöfe (09.12.2024)740 K
- Friedhofssatzung der Stadt Herten für kommunale Friedhöfe (16.06.2023)232 K
- Nutzungsordnung Waldfriedhof-Grabfeld Islamische Bestattungen (02.12.2019)112 K
- Grabmalgenehmigung gem. § 21/5 Friedhofssatzung16.70 K
- Anmeldung einer Bestattung/Erwerb einer Baumgrabstätte (Stand 01.07.2023)671 K