Grab- und Beisetzungsarten

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg.

Reihengräber

Reihengräber werden der Reihe nach für eine Nutzungsdauer von 15 bzw. 30 Jahren vergeben. In jeder Grabstätte darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Nutzungszeit ist nicht verlängerbar. Die Pflege der Grabstätten erfolgt durch die Angehörigen. Reihengräber können auf Antrag vorzeitig gegen Gebühr eingeebnet werden.

Pflegefreundliche Reihengräber

Pflegefreundliche Reihengräber und Pflegefreundliche Urnenreihengräber werden der Reihe nach für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren vergeben. Die Pflege dieser Grabstätten erfolgt in einfachster Form während der gesamten Nutzungsdauer durch die Friedhofsverwaltung.

Halbanonyme Gräber

Halbanonyme Gräber werden in gleicher Weise und auf den gleichen Feldern angelegt wie anonyme Grabstätten. Für Angehörige besteht die Möglichkeit, an einem zentralen Gedenkstein gegen Gebühr eine normierte Namenstafel  durch die Friedhofsverwaltung anbringen zu lassen.

Anonyme Reihengräber

Anonyme Reihengräber werden auf anonymen Grabfeldern vergeben. Die Angehörigen haben keine Möglichkeit der individuellen Gestaltung der Grabstelle. Die Pflege und Unterhaltung dieser Grabfelder erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

Wahlgräber

Wahlgräber werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten für die 30-jährige Nutzungsdauer vergeben. In jedem Wahlgrab können je Grabstelle ein Verstorbener und zusätzlich 4 Aschenurnen beigesetzt werden. Die Nutzungsdauer ist verlängerbar. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern kann zurückgegeben werden, wenn die Ruhefrist (30 Jahre) des Letztverstorbenen abgelaufen ist. Aus wichtigen Gründen können Wahlgräber auf Antrag vorzeitig gegen Gebühr eingeebnet werden.

Pflegefreundliche Wahlgräber

Pflegefreundliche Wahlgräber werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten für die 30-jährige Nutzungsdauer vergeben. Im Übrigen gelten die Vorschriften für Wahlgräber. Die Pflege dieser Grabstätten erfolgt in einfachster Form während der gesamten Nutzungsdauer durch die Friedhofsverwaltung.

Wahlgräber als Tiefengräber

Wahlgräber als Tiefengräber werden - nur auf dem Friedhof Westerholt - als einstellige Wahlgräber für sog. "Übereinanderbestattung" abgegeben. Im Übrigen gelten die Vorschriften für Wahlgräber.

Urnenbestattung

Eine Urnenbestattung erfolgt nach der Einäscherung des Verstorbenen.

Pflegefreundliche Urnenreihengräber

Pflegefreundliche Urnenreihengräber werden der Reihe nach für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren vergeben. Die Pflege dieser Grabstätten erfolgt in einfachster Form während der gesamten Nutzungsdauer durch die Friedhofsverwaltung.

Urnenreihengräber und anonyme Urnenreihengräber

Urnenreihengräber und anonyme Urnenreihengräber werden als einstellige Grabstätten für die Beisetzung von Asche abgegeben. Im Übrigen gelten die Vorschriften für Reihen- bzw. anonyme Reihengräber .

Urnenwahlgräber

Urnenwahlgräber werden als ein- oder mehrstellige Wahlgräber für die Beisetzung von Asche abgegeben. Je Grabstelle kann nur eine Urne beigesetzt werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften für Wahlgräber.

Pflegefreundliche Urnenwahlgräber

Pflegefreundliche Urnenwahlgräber werden als ein- oder mehrstellige Wahlgräber für die Beisetzung von Asche abgegeben. Je Grabstelle kann nur eine Urne beigesetzt werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften für Wahlgräber. Die Pflege dieser Grabstätten erfolgt in einfachster Form während der gesamten Nutzungsdauer durch die Friedhofsverwaltung.

Halbanonyme Gräber

Halbanonyme Gräber werden sowohl für Erdbestattung als auch für Urnenbestattung angeboten. Diese werden in gleicher Weise und auf den gleichen Feldern angelegt wie anonyme Grabstätten. Für Angehörige besteht die Möglichkeit, an einem zentralen Gedenkstein gegen Gebühr eine normierte Namenstafel  durch die Friedhofsverwaltung anbringen zu lassen.


Baumbestattung

Baumgräber sind Urnenwahlgräber, bei denen die Beisetzung im Wurzelbereich von ausgewählten und als Bestattungsbaum gekennzeichneten Bäumen erfolgt. Pro Baum können bis zu acht Urnen beigesetzt werden.

Es besteht die Möglichkeit, an dem Bestattungsbaum gegen Gebühr eine genormte Namenstafel durch die Friedhofsverwaltung anbringen zu lassen.

Ausschließlich an Baumbestattungsfeldern können bereits zu Lebzeiten Nutzungsrechte an Grabstellen erworben werden.

Friedhöfe mit Möglichkeit zur Baumbestattung

Auf dem Waldfriedhof sowie dem Alten Friedhof werden seit 2013 Baumbestattungen als Urnenbestattungen durchgeführt.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Schmid
Telefon: 02366 303-152
Gebäude: ZBH
Raum: B 2
Herr Trella
Telefon: 02366 303-152
Gebäude: ZBH
Raum: B 2